Bundesverfassungsgericht kippt Gesetz zur Online-Durchsuchung

ha, den 27. Februar 2008
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Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Regelung zur Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.

Anders als von vielen Beobachtern erwartet, sprachen sich die Karlsruher Richter damit klar für den Vorrang der „Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ aus, wie es in der Urteilsbegründung (Volltext) hieß. Die heimliche Online-Durchsuchung verletze dieses – erstmals so formulierte – Grundrecht, wenn nicht Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestünden.

Es handelt sich um ein Grundsatzurteil, das Folgen für die geplante Regelung der Online-Durchsuchung auf Bundesebene haben wird. Schon heute will die große Koalition in Bonn über das Thema beraten. Ursprünglich war vorgesehen, Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz mit entsprechenden Befugnissen auszustatten. Bislang läuft der „Bundestrojaner“ nur auf Windows-Systemen.


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