YouTube vs Viacom – hat das ein Nachspiel?

Alexander Trust, den 4. Juli 2008
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Hat der Streit zwischen YouTube und Viacom ein Nachspiel für Blogger? Ein Richter entschied, dass YouTube IP-Adressen aushändigen muss, selbst wenn diese nicht von US-Bürgern stammen.

Welche Auswirkungen hat das Gerichtsurteil eines New Yorker Bezirksgerichts auf die deutsche Blogosphäre? Bislang, so scheint es, genießen wir EU-Welpenschutz. Denn Viacom würde, wie es bei Heise heißt, wahrscheinlich mit der getroffenen Anordnung „gegen Datenschutzbestimmungen in Regionen wie der EU verstoßen“. Hierzulande gelten nämlich besondere Sicherungsvorschriften für personenbeziehbare Daten wie IP-Adressen.

IP-Adresse nur bedingt personenbezogen?

Google selbst vertritt die Meinung, dass IP-Adressen „in den meisten Fällen“ ohne zusätzliche Informationen nicht als personenbezogene Daten gelten können. Der Suchmaschinen-Anbieter möchte auf diesem Weg die IP-Daten möglichst lange speichern und nicht gezwungen sein, die bisherige Praxis der 18-monatigen Speicherfrist zu verringern.

Nicht alles, was auf YouTube verbreitet wird, ist urheberrechtlich bedenklich. Das zu beweisen hat sich Viacom aber offenbar vorgenommen.

Wie weit darf Viacom gehen?

Dieses Urteil wird die Gerichte noch lange beschäftigen, glaube ich. Denn hier werden nationalstaatliche Grenzen ignoriert. Ein US-Richter hat ein Urteil gefällt, das Nutzer auf der ganzen Welt betrifft.

Der Zugriff auf die YouTube-Datenbank beispielsweise hat durch außenstehende Berater, Juristen und Experten zu geschehen. Weiterhin dürfe Viacom keine Klagen gegen Einzelpersonen einreichen, ähnlich wie es die RIAA tut.

Undemokratische US-Justiz?

Thomas Knüwer fragt „Haben Sie schon mal ein Video auf Youtube angesehen?“ Ja, sage ich.

Dann bekommt der Medienkonzern Viacom meine Daten? Richtig, sagt Thomas Knüwer: „Dann bekommt der Medienkonzern Viacom Ihre Daten.“

Ich stelle mir die Frage, warum ein US-Richter über meine personenbezogenen Daten verfügt und wie ich als Einzelperson eine Handhabe dagegen erreichen könnte? So oder so: Nicht abzustreiten ist die Erosion von Privatsphäre. Ein Datenschutz-Aspekt, der in dieser Form immer diskutiert werden kann.

Eric Schonfeld unterbreitet den Vorschlag, Google möge die geschätzten 12 Terabyte an Daten doch in Papierform an Viacom aushändigen.


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