Veröffentlicht am 28.07.08, 21:18 Uhr von nd
Für die Telekom scheint sich die Abmahnung gegen die Düsseldorfer Firma Indigo Networks zu einem Bumerang zu entwickeln. Die Telekom ging mit einer Unterlassungsklage vor, um die von Indigo stammende Software, einem Voip-Client für das iPhone, gerichtlich verbieten zu lassen. Nun folgte die Retourkutsche: Heute entschied das Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 315 O 360/08) auf Antrag von Indigo, dass die Telekom ihre iPhone-Werbung ändern muss. Aussagen wie “freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate” müssen nun gestrichen werden.
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Tags: Gerichtsurteil, Indigo Networks, iPhone
Richtig so. Auch dass T-Mobile vorschreibt dass man bestimmte Applikationen aus dem AppStore nicht installieren/nutzen darf (z.B. IM-Clients) ist ein Witz…
tun sie doch gar nicht wtf,
“Sehr geehrter Herr Stark,
die W-Lan Flat gilt nur für Complete-Tarife M, L und XL, ist also nicht bestandteil des Complete S.
“Die Nutzung von VoIP, Instant Messaging und IPVPN ist nicht Gegenstand des Vertrages.” dies bedeutet,
dass wir diese Dienste nicht Garantieren können, aber nicht, das es generell nicht möglich ist.
Zusatzprogramme aus dem AppStore, wie z.B. AIM funktionieren, solang die benötigte Bandbreite zur verfügung steht.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schwerdtner
”
ist eine email von t-online .
also man muss schon unterscheiden ob etwas verboten ist oder ob es einfach nur ein nicht vom Anbieter garantierter Vertragsbestandteil ist… (vgl. diese iPhone-Tarife-Seite – da ist es nochmal genauer formuliert – T-Mobile verbietet nicht…)
So eine unqualifizierte und unprofessionelle scheisse… macnotes.de verkommt allmählich zu einer reinen rotz-seite… recherchiert nochmals nach und stellt dann den sachverhalt richtig dar!!!! von wegen bumerang und retourkutsche.. pff