goldstar-electronics.at: Vorsicht bei iPhone-Sonderangeboten

rj, den 12. Dezember 2008
iPhone 3G
iPhone 3G, Bild: Apple

Man riskiert böse Überraschungen zur Weihnachtszeit, wenn man glaubt, iPhones zu Preisen unter dem Einkaufspreis im Handel zu erhalten. Dreist, aber offenbar erfolgreich geht in diesem Bereich aktuell der „goldstar-electronics“-Shop vor, der für iPhones zu solchen Preisen in Printmedien wirbt – inseriert wurde in österreichischen Tageszeitungen, während die Webseite selbst bereits umziehen musste und die telefonische Erreichbarkeit wegen „Überlastung“ eingestellt wurde. Wer bestellt hat, sollte weiterlesen: ob man Geld oder Ware zu sehen bekommt, ist fraglich. Bei Preisvergleichsseiten flog der Shop aus den Listings, Zeitungsanzeigen wurden wegen Betrugsverdacht eingestellt.

Aufmerksam wurden wir auf die Angelegenheit, als beim Macnotes-Werbepartner 3Gstore eine Kundenanfrage einging, warum man iPhones nicht ebenso billig anbieten könnte wie der österreichische Shop. Händler Kristof Loll wurde stutzig ob der Preise, die dort genannt wurden. Ein vertragsfreies iPhone soll es bereits ab 399 Euro geben. Lolls Kommentar:

„Das liegt deutlich unter den Einkaufspreisen. Kein Shop kann ein iPhone zu so einem Preis anbieten.“
Kristof Loll

Bei näherer Betrachtung büßte das Angebot schnell seine Attraktivität ein: Nachnahme wird nicht geboten, Selbstabholung wollte der dubiose Shop nicht erlauben. Die Zweifel wuchsen. Bei der weiteren Recherche war der Shop unter goldstar-electronics.at anschließend plötzlich wegen einer ungültigen Shop-Lizenz nicht mehr erreichbar, kurz darauf wurde die Site komplett vom Netz genommen. goldstar-electronics.at leitete weiter auf goldstar-electronics.de, dort findet man heute nur noch ein „Forbidden“.

Domain-Hopping

Seit heute liegt die Hauptseite unter goldstar-electronic.de, der Hoster hat gewechselt und die Angebote sind so billig wie eh und je – nur den Telefonkontakt drehte man kurzerhand ab. Offizielle Begründung: Die Leitungen seien überlastet. Seltsam nur, dass der Shop schon seit einiger Zeit aus den Listings von geizhals.at entfernt wurde. Es ist anzunehmen, dass aus denselben Gründen bereits das Domainhosting gewechselt werden musste. Loll dazu:

„Der Shopbetreiber ist weder telefonisch noch vor Ort erreichbar. Dazu werden ausschließlich Bestellungen gegen Vorkasse angenommen. Unter solchen Umständen sind die unrealistisch billigen Preise meist nicht darauf zurückzuführen, dass eben beim Service ein wenig gespart wurde. Dann liegt das meist daran, dass es keine Lieferung geben wird.“
Kristoff Loll

Zeitung stellt Werbung ein

Online reagiert die Netzgemeinde schnell: wie sieht es offline aus? Die Kleine Zeitung hatte Anzeigen für den Shop geschaltet, diese jedoch nach Hinweis gestrichen. Auf telefonische Nachfrage von Macnotes teilte die Zeitung mit, dass offenbar mit betrügerischer Absicht annonciert wurde und die Anzeigenkampagne daher nicht weiter erscheinen wird.

Im Netz wird nun mit Spannung erwartet, ob tatsächlich doch irgendwo eine Lieferung ankommt, einhellige Meinung: unmöglich. Verweigerung der Selbstabholung, „Support“-Mails, in denen die Vorkasse per Überweisung als schnellste Möglichkeit zum Warenerhalt gepriesen werden und die Verwendung fremder Firmendaten sprechen Bände.

Firmendaten zweckentfremdet

Zum Ärger der Kunden gesellt sich inzwischen der Ärger unbeteiligter Dritter: die „First-Wiesta Bau und Handel Ges.m.b.H“, deren Unternehmensdaten teilweise von dem dubiosen Anbieter übernommen wurden, distanziert sich von der Angelegenheit: man vertreibe keine Elektronikartikel und habe wegen der Angelegenheit die Handelspolizei informiert.

Was die Kunden erwartet, lässt sich vielleicht bereits auf einer anderen Seite betrachten: Google fördert bei der Eingabe der Goldstar-Electronics-Impressumsdaten unter anderem die Seite www.electronico24.com/cms_content.php?cID=3 zu Tage, die mit einem ähnlichen Shopangebot in Erscheinung tritt. Klickt man weiter, landet man auf einer Insolvenzerklärung mit dem Hinweis, Ansprüche doch bitte beim nicht näher benannten „zuständigen Insolvenzberater“ geltend zu machen.

Böses Weihnachtserwachen, wo man zu den Festtagen noch mit einem Schnäppchen gerechnet hatte? Das muss nicht sein, selbst wenn man bereits auf eine der Printanzeigen des Shops hin bestellt und/oder bezahlt hat. Bei einer bereits getätigten Bestellung wurde von einer erfolgreichen Rückbuchung berichtet. Auch bei Kreditkartenzahlung ist möglicherweise die Rückbuchung eine Option – nur sollte man dabei an die Fristen denken, die einem zur Verfügung stehen. Innerhalb von 14 Tagen nach Zahlung sollte die Rückbuchung möglich sein, wer länger auf ein Paket wartet, sieht sein Geld möglicherweise nicht wieder.


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