GMail-Abmahnungen für iPhone-Händler: eBay-Nachspiele

rj, den 16. Dezember 2008
iPhone 3G
iPhone 3G, Bild: Apple

Dass ein „Gmail“-Logo in der Firmware eines EU-iPhones in Deutschland abgemahnt werden kann, musste nicht nur der 3Gstore erfahren, auch Apple und T-Mobile durften bereits August 2008 in der Markenstreitigkeit Unterlassungserklärungen unterschreiben. Inzwischen zeigt sich, dass Markeninhaber Daniel Giersch großflächig eBay-Händler abmahnte und dabei ebenfalls mit den juristischen Erfolgen im Sommer seinen Forderungen Nachdruck verlieh – unterschriebene Abkommen mit den Unternehmen inklusive. Die Händler sind dabei, sich zu organisieren.

Rückblick: In Deutschland besitzt Giersch die Rechte am Markennamen „Gmail“, weswegen Google seinen Maildienst hierzulande unter dem Namen „Googlemail“ anbietet. Im Ausland heißt er dennoch GMail, und als solcher wird er in einer Auswahl von Mailkonten auf Apples iPhone angezeigt. Auf iPhones für den deutschen Markt wurde das Logo nach rechtlichen Schritten Gierschs gegen Apple wie auch gegen T-Mobile durch „Googlemail“ ersetzt. Das Ganze geschah still und leise: weder Apple noch T-Mobile berichteten von der juristischen Niederlage, und seitens Giersch wurde nichts öffentlich – was überrascht, da sein Kampf gegen Google und GMail seinerzeit durch die Medien ging.

Saftige Abmahnungen

Zumindest Giersch scheint jedoch keine Probleme damit zu haben, seine erfolgreichen Abmahnungen gegen Apple und T-Mobile zum Thema zu machen. Zahlreiche Anbieter von Import-iPhones bei eBay wurden in Gierschs Auftrag ebenfalls abgemahnt. Wie im Fall des 3Gstore veranschlagte die Kanzlei einen Streitwert von 150 000 Euro, unabhängig davon, wie viele iPhones mit dem umstrittenen Logo im Mail-Menu gehandelt wurden. Neben den sich nach Streitwert bemessenden Anwaltsgebühren für die Abgemahnten werden noch die Kosten für den „Testkauf“ von den Händlern eingefordert.

Interessantes Detail: in den Abmahnschreiben, die den Händlern zugingen, wird nicht nur Bezug genommen auf die erfolgreich durchgesetzten Forderungen gegen Apple und T-Mobile. Einigungsabkommen sind – unterschrieben, gestempelt und ungeschwärzt – beigelegt von T-Mobile und von MySpace, die ebenfalls GMail auf deutschen Myspace-Seiten bewarben. Am Rande: die Abkommen werden erst nach Unterschrift beider Streitparteien gültig, und ein Schelm, der Böses dabei denkt, dass die Dokumente vor der Unterschrift Gierschs in den Kopierer wanderten – seine Partei fehlt bei den Unterzeichnern.

Händler untersuchen Möglichkeiten

Die Händler sammeln aktuell Möglichkeiten, den Verkauf mit den vertragsfreien iPhones fortzusetzen – via Jailbreak lassen sich die umstrittenen Bezeichnungen und Logos ändern, der 3Gstore hingegen setzt weiter auf Lösungen, die ohne Jailbreak auskommen. Weiter wird angeraten, bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung zumindest den Streitwert zu modifizieren bzw. jenen zu verhandeln, da sich die Anwaltskosten nach der Höhe des Streitwerts berechnen. In der Tat kann man über die Verhältnismäßigkeit diskutieren, wenn gegenüber Apple ein Streitwert von EUR 250 000 veranschlagt wird und bei einem Händler, der eine Handvoll iPhones bei eBay anbot, immerhin 150 000. Aus diesen berechnen sich knapp 2 000 Euro Abmahngebühren plus „Testkauf“-Auslagen, die jeder Händler erstatten soll.

Über die Mailadresse iphoneabmahnung (at) arcor.de versucht einer der Händler, Kontakt zu weiteren Betroffenen zu erhalten und ggf. Erfahrungen auszutauschen bzw. ein gemeinsames Vorgehen zu erörtern. Zeit ist noch ein wenig, bis die Unterlassungserklärungen abgegeben werden müssen. Ob diese, wie diejenigen von T-Mobile oder Myspace, kopiert und ungeschwärzt an weitere Abgemahnte verschickt werden?


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