Psystar vs. Apple, mal wieder

kg, den 14. Januar 2009
Gerichtsentscheidung
Gerichtsentscheidung – Symbolbild, Bild: CC0

Ich will die Episoden lieber nicht zählen, die die Soap Psystar vs. Apple mittlerweile hat, es sind rein gefühlt zu viele (zuletzt im Dezember). Heute geht es weiter in der Geschichte, und wieder mal sind es die Herrschaften von Psystar, die versuchen, ihren Standpunkt zu rechtfertigen.

Basis des Rechtsstreits: Apple hatte Psystar mit einer Unterlassungsklage belangt, die die Mac-Clones betraf, die Psystar auf den Markt gebracht hatte. Hauptproblem des „Open Computer“: Psystar hatte den Rechner mit vorinstalliertem Mac OS X angeboten. Die Installation von Mac OS X auf Apple-fremden Rechnern ist aber laut den Lizenzbedingungen von Apple nicht erlaubt. In einem 17-seitigen Papier versucht Psystar nun abermals, den eigenen Standpunkt zu verteidigen.

Wieder einmal geht es um das Argument, Apple breche mit diesen Bedingungen das Lizenzrecht. Da die von Psystar gekauften Lizenzen direkt bei Apple gekauft seien, dürfe Psystar sie entsprechend auch weiterverkaufen. Die sogenannte „First Sale Doctrine“ legt in den USA fest, dass regulär gekaufte Produkte ohne Zustimmung des Herstellers weiterverkauft werden dürfen.

Einziges Problem an diesem Argument ist die Tatsache, dass diese Regelung von Gerichten nicht im Bereich Software anerkannt wird, da es sich dort nicht um Waren, sondern um Lizenzen handelt, die nicht einfach so weiterverkauft werden dürfen.

Richtig erfolgversprechend sieht es für Psystars Argument also nicht aus. Es gibt bisher nur einen größeren Fall, wo die First Sale Doctrine auch auf Software angewandt wurde, nämlich im Fall Softman gegen Adobe. Softman hatte Lizenzen eines Softwaresammlung nicht komplett weiterkauft, sondern die jeweiligen Programmlizenzen einzeln weitergegeben.

Im April wird der Fall vor Gericht entschieden, ich bin wirklich mal gespannt, welche Argumente Psystar bis dahin noch findet…


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