Abmahnung für 3Gstore wegen kommerzieller Nutzung von iPhone-Bildern

Redaktion Macnotes, den 2. Februar 2009
3Gstore - Logo
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Der Anbieter simlockfreier iPhones, 3Gstore, wurde von Apple kostenpflichtig abgemahnt. Der Grund: auf den Seiten wurde Bildmaterial von Apple verwendet, um die angebotenen iPhones zu bewerben. Inhaber Kristof Loll sieht Apple an sich im Recht, versteht dennoch die Vorgehensweise nicht, mit der Apple-Werbung durch Dritte abgestraft wird. Und: wie sieht es überhaupt mit der Nutzung von Bildmaterial Apples durch Dritte, ob Shop, Blogger oder Webmaster nun aus?

Letzte Woche erreichte den Shop aus Kiel die Abmahnung von Apple. Beauftragt wurde die Kanzlei CMS Hasche Sigle, als Streitwert wurden 50.000 Euro angesetzt. Abmahngrund: Bildmaterial auf der Shopseite des 3Gstore stamme aus dem Bilderportfolio Apples, welches zur redaktionellen Nutzung freigegeben wurde – nicht jedoch für die kommerzielle Nutzung in einem Shop, selbst wenn dieser Apples Produkte anbietet und bewirbt. Obgleich man die Rechte Apples in Kiel nicht in Abrede stellen will, ist Betreiber Loll leicht konsterniert und kommentierte:

„Es ist frustrierend, wie man als kleiner Händler vom großen Apple behandelt wird: Wir machen mit unserem Shop Werbung für das Apple-Vorzeigeprodukt und Apple geht dagegen vor. Nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht eine sehr fragwürdige Vorgehensweise.“
Kristof Loll

3Gstore akzeptiert Abmahnung

Die man nun aber weitgehend gelassen hinnimmt – die Unterlassungserklärung wird abgegeben, die Kostennote der Apple-Anwälte beglichen. Die im 3Gstore angebotenen simlock-freien iPhones hat man inzwischen selber fotografieren lassen und das Bildmaterial fürs Netz aufgearbeitet. Nur: was bedeutet die Apple-Abmahnung Apples für andere Seiten?

Macnotes fragte bei Apple Deutschland nach, was die Abmahnung für andere Seiten bedeute, die in der einen oder anderen Form Gebrauch von Bildmaterial Apples machen. Antwort: es gelte in Bezug auf die iPhone-Bilder das Image Use Agreement, darüber hinaus die Guidelines zur Verwendung von Apple-Marken und Copyrights.

Die Verwendung der Pressebilder wird in diesen Dokumenten unter einigen Bedingungen freigestellt – weitergehend als in den Standard-Nutzungsbedingung, die Apple auf jeder Seite einblendet. Zur redaktionellen Berichterstattung dürfen die Bilder verwendet werden. Veränderungen/Modifikationen sind untersagt, ebenso die Verwendung als Werbematerial.

Berichterstattung gefährdet?

Müssen jetzt weitere Blogs, Online-Portale und Shops mit Abmahnungen von Apple rechnen, wenn sie deren, zur „Berichterstattung“ freigegebenes Bildmaterial verwenden? Kristof Loll vom 3Gstore ist nun natürlich verunsichert: „Sicher kann man sich da nicht mehr sein, dass man keine rechtlichen Probleme bekommt“, so sein Kommentar. Taten folgten den Worten umgehend: wer sich auch nicht auf korrekt eingehaltene Apple-Guidelines verlassen mag, kann nun auf qualitativ hochwertiges Bildmaterial vom Apple-iPhone zurückgreifen, das der Shop vom Fotografen Lukas Palik anfertigen ließ und unter eine Creative Commons Lizenz stellte. Auch auf Flickr sind die iPhone-Bilder verfügbar.

Der Shopbetreiber dazu:

„Ab sofort verwenden wir diese Fotos für unseren Shop und mögliche Werbekampagnen. Gleichzeitig stellen wir die Bilder unter Creative Commons Lizenz in unserem Blog (…) allen Bloggern und Shopbetreibern zur Verfügung. Damit sind sie auf der rechtlich sicheren Seite.“
Kristof Loll

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