Umtausch für iPhone-Apps steht bereits seit langem im Entwicklervertrag

kg, den 25. März 2009
Geld
Geld, Bild: CC0

Offenbar schon immer befand sich im iPhone-Entwicklervertrag der Absatz über das Umtauschrecht im App Store, über das wir am Sonntag berichtet haben. Bisher wurde sie aber nicht bemerkt.

In Absatz 6.3 des Entwicklervertrags findet sich der Hinweis, dass der Käufer einer App innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf eine App unter Angabe von Gründen zurückgeben kann, während Apple seine 30% Gewinnbeteiligung trotzdem einbehält.

Ein iPhone-Entwickler hat darauf hingewiesen, dass der Absatz sich schon seit längerem in den Entwicklerbedingungen finden lässt.

Während beispielsweise im Android Store diese Umtauschregel nur 24 Stunden umfasst, kritisieren viele die lange Laufzeit des Umtauschrechts und die Tatsache, dass Apple trotz des Umtausches sein Anrecht auf die Gewinnbeteiligung behält.

Dass eine Rückgabe einer gekauften App schon seit längerem möglich ist, wurde uns von einem Entwickler bestätigt: Bei ihm wurde bereits einige Male von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, berechnet wurde ihm dafür allerdings nie etwas.

Inwiefern könnte der jetzt entdeckte Rückgabe-Absatz Folgen haben für Nutzer und auch Entwickler des App Store? Zwar räumt Apple laut Entwicklerbedingungen ein Umtauschrecht für den Nutzer ein, in den AGB des App Store ist das aber nicht ausdrücklich erwähnt.

„Gelegentlich kann die Lieferung Ihres Produkts durch technische Probleme verzögert oder verhindert werden. Als Abhilfe steht Ihnen im Hinblick auf ein Produkt, das Ihnen nicht innerhalb einer angemessenen Zeit geliefert wurde, nach Wahl von Apple entweder ein Ersatzprodukt oder die Rückgabe des für das Produkt entrichteten Preises zu. Ziff. 28 dieser Bedingungen bleibt hiervon unberührt.“
Apple

Apple behält sich generell die Haftung vor, nur begrenzt für einen möglichen entstandenen Schaden aufzukommen, haftet aber nicht für Probleme, die entstehen, weil ein Programm von Anfang an fehlerhaft ist. Auch der Hinweis darauf, dass diese Möglichkeit nur innerhalb von insgesamt 90 Tagen nach Kauf zur Verfügung steht, fehlt.

Der größte Teil der User dürfte von der Umtauschregelung derweil nichts wissen, das kann auch daran liegen, dass die Funktion sehr versteckt liegt. Zugänglich ist sie über den Link „Einkaufsstatistik“, den man im eingeloggten Zustand auf der Startseite des App Store findet, bzw auch über die Support-Website des iTunes Store. Danach muss man aus dem Menü gekaufter bzw heruntergeladener Apps exakt die heraussuchen, die man zurückgeben möchte, auf „Ein Problem melden“ klicken und kann dann unter Angabe von Gründen eine Kaufsstornierung herbeiführen. Eine Sicherheit, dass man sein Geld dann auch zurückbekommt, gibt es nicht.

Die 30% des Verkaufspreises, die Apple laut Entwicklerbedinungen für sich zurückbehält, dürfte eine Absicherung der eigenen beschränkten Haftung sein, um nicht für die möglichen Versäumnisse der Entwickler bezahlen zu müssen.

Gravierende Folgen dürfte die Entdeckung der 90-Tage-Rückgabe-Klausel nicht haben. Es gab sie im Store schon seit Monaten, wenn auch etwas versteckt. Zudem zeigen die Aussagen des von uns befragten Entwicklers, dass bisher auf das Einbehalten der 30% Gewinnbeteiligung offenbar verzichtet wurde.


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