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iTunes-Alternativen im BluWiki: EFF klagt gegen Apples DMCA-Forderung

Electronic Frontier FoundationApple mag es bekanntermaßen nicht, wenn Nutzer ihre Musik auf dem iPod und dem iPhone mit anderen Mitteln als iTunes verwalten. Die Diskussionen, wie Alternativen funktionieren können, haben aus der Sicht Cupertinos ebenfalls nicht öffentlich stattzufinden: deshalb wurde das BluWiki von Apple per Digital Millennium Copyright Act zum Entfernen von Anleitungen und Diskussionen geztwungen. Die Electronic Frontier Foundation hat nun wie angekündigt Klage gegen den Maulkorb Apples eingereicht.

Rechtlich vollkommen haltlos sei die Vorgehensweise Apples, so die EFF nach der DMCA-Maßnahme gegen das BluWiki. Auf der Plattform wurden Möglichkeiten diskutiert, wie man Musikfiles auf Apple-Geräten verwalten und mobile Player Apples mit Tracks befüllen kann. Dafür wurde auch der Hash-Algorithmus Apples analysiert, den man zur richtigen Befüllung der Musikplayer kennen muss.

Das wiederum verstoße gegen das Copyright Apples, weswegen man per DMCA-Klage die strittigen Inhalte entfernen ließ. Nur seien exakt solche Inhalte aus gutem Grund nicht vom DMCA geschützt, so der Einwand der US-Bürgerrechtler der EFF. Methoden zur Herstellung von Interoperabilität zwischen verschiedenen Programmen ist vollkommen zulässig, auch unter dem ohnehin von vielen als zu restriktiv betrachteten US-Gesetzen. Zur erhofften friedlichen Beilegung der Konflikte kam es nun nicht, die EFF hat nun Klage gegen Apple eingereicht.

Dabei geht es um zwei Kernpunkte: einmal die Möglichkeit für die User, statt iTunes auch Alternativen wie Songbird zu nutzen, wenn sie ihre Musik verwalten wollen. Zum anderen um die Möglichkeit, über diese Alternativen und die dafür notwendigen technischen Lösungen öffentlich zu reden. Und im letzteren Fall ist man sehr schnell in einem Bereich, wo der vermeintliche Schutz von Eigentumsrechten in die Unterbindung technischen Fortschritts durch das Verbot der freien Diskussion umschlägt. Oder, wie es EFF-Anwalt Fred von Lohmann nennt:

“Apples juristische Drohungen gegen BluWiki drehen sich um Zensur, nicht um den Schutz legitimer Copyright-Interessen. Wikis und andere Sites sind die Heimat lebendiger Diskussion unter Hobbyisten und Bastlern. Es ist legal, Reverse Engineering zu betreiben, um konkurrierende Produkte zu entwickeln, und es ist legal, dass diese Diskussionen in einem öffentlichen Wiki gehostet werden.”

Es ist nicht das erste Mal, dass die EFF gegen Apple vorgeht: In Sachen iPhone streiten die Bürgerrechtler ebenfalls seit einiger Zeit gegen die restriktive Politik Apples in Sachen Jailbreak und Unlock.

Richard Joos
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Richard Joos, Chefredakteur
28.04.2009, 12:16 Uhr
News & Rumors
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2 Kommentare , 2 Trackbacks

  1. Profilbild

    28.04.09, 14:35 Uhr, #1

    Cybernesto meint:

    Ist Reverse Engineering wirklich legal? Ich musste nachschauen aber ich kann mir gut vorstellen, dass es ausdrücklich von den Nutzungsbedingungen von iTunes untersagt ist.

  2. rj

    28.04.09, 15:06 Uhr, #2

    rj meint:

    Dieses Statement hielt ich auch fuer hoechst bemerkenswert. Generell: Nutzungsbedingungen != Gesetzeslage, da koennen natuerlich Bedingungen drinstehen, die eben irrelevant sind, siehe z.B. die unzulaessigen Beschraenkungen nach deutschem Recht, was den Jailbreak angeht. Reverse Engineering ist ne spannende Frage, kann ich aus dem Bauch raus fuer den Fall gar nicht sagen.

  3. Profilbild

    [...] neben der allgemeinen Verteidigung digitaler Bürgerrechte eben auch Apple mehr als einmal kritisch thematisierte. Autor: Datum: Kategorie: Tags: Richard Joos , [...]

  4. Profilbild

    [...] Im BluWiki wurden Methoden diskutiert, die iTunes-Datenbank über alternative Tools zu verwalten – nur hielt Apple die dabei ausgetauschten Informationen für Urheberrechtsverstöße. Einer Klage Apples gegen das BluWiki folgte eine Gegenklage der Bürgerrechtsorganisation EFF gegen Apple. Nun wurden beide Klagen friedlich belgelegt. Nachdem Apple feststellte, auch in Zukunft “keine Einwände gegen die Publikation der iTunesDB-Seiten” zu haben, zog auch die EFF ihre Klage gegen Apple zurück. Stein des Anstoßes war damals die auf BluWiki dokumentierte Diskussion, wie man mit alternativen Programmen wie Songbird oder Winamp auf die iTunes-Datenbank zugreifen könnte. Unter anderem von Apple eingesetzte Hash-Algorithmen wurden dabei diskutiert, Apple hielt das für einen Urheberrechtsverstoß, da dabei technische Verfahren Apples offengelegt würden und klagte unter Berufung auf den DMCA. Die EFF wiederum hielt die Angelegenheit für ein Musterbeispiel einer Ausnahmeregelung des DMCA, der das Herstellen von Interoperabilität zwischen verschiedenen Plattformen von der DMCA-Schutzwürdigkeit ausnimmt. Konsequenterweise reichte sie eine Gegenklage ein. [...]


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