Apple zieht BluWiki-Klage zurück, EFF die Klage gegen Apple

rj, den 23. Juli 2009
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Im BluWiki wurden Methoden diskutiert, die iTunes-Datenbank über alternative Tools zu verwalten – nur hielt Apple die dabei ausgetauschten Informationen für Urheberrechtsverstöße. Einer Klage Apples gegen das BluWiki folgte eine Gegenklage der Bürgerrechtsorganisation EFF gegen Apple. Nun wurden beide Klagen friedlich beigelegt. Nachdem Apple feststellte, auch in Zukunft „keine Einwände gegen die Publikation der iTunesDB-Seiten“ zu haben, zog auch die EFF ihre Klage gegen Apple zurück.

Zugriff auf iTunes-Datenbank

Stein des Anstoßes war damals die auf BluWiki dokumentierte Diskussion, wie man mit alternativen Programmen wie Songbird oder Winamp auf die iTunes-Datenbank zugreifen könnte. Unter anderem von Apple eingesetzte Hash-Algorithmen wurden dabei diskutiert, Apple hielt das für einen Urheberrechtsverstoß, da dabei technische Verfahren Apples offengelegt würden und klagte unter Berufung auf den DMCA. Die EFF wiederum hielt die Angelegenheit für ein Musterbeispiel einer Ausnahmeregelung des DMCA, der das Herstellen von Interoperabilität zwischen verschiedenen Plattformen von der DMCA-Schutzwürdigkeit ausnimmt. Konsequenterweise reichte sie eine Gegenklage ein.

Austragen muss man den Streit nun nicht mehr, nachdem Apple nachgab. Auch in Zukunft werden so Alternativen diskutiert werden können, wie man iTunes-Datenbanken alternativ verwaltet. Zwei Wermutstropfen: zum einen bleiben diese Diskussionen notwendig, wie EFF-Anwalt Fred von Lohmann konstatiert:

„Apple setzt weiterhin technische Maßnahmen ein, um Nutzer von iPod-Touch- und iPhone-Nutzer in die iTunes-Softwareumgebung ein- und Palm Pre-User auszusperren, und so würde ich mich nicht wundern, wenn es noch mehr Diskussionen frustrierter Kunden über Möglichkeiten zum Reverse-Engineering von Apples Software gibt.“
Fred von Lohmann

Ebenso kritisierte Lohmann, dass es überhaupt zur Klage und der folgenden Rechtsunsicherheit kam:

„Auch wenn wir froh sind, dass Apple seine unbegründeten rechtlichen Drohungen nun eingestellt hat, sind wir enttäuscht darüber, dass das nach sieben Monaten der Zensur und einem Rechtsstreit erfolgt.“
Fred von Lohmann

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