Rauchen, Apple-Rechner und die Garantie

rj, den 21. November 2009
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Dass die Macs von Rauchern gegebenenfalls keine Garantie von Apple mehr erhalten, gar als „biologische Gefährdung“ gelten, scheint allenfalls Einzelfälle in den USA zu betreffen. Von zwei solchen Fällen berichtet der US-Verbraucherschutz im Consumerist-Blog. Beide gehen indes aufs Jahr 2008 zurück. In beiden Fällen sei die Abwicklung einer bestehenden Garantie verweigert worden, da die Macs Zigarettenrauch ausgesetzt gewesen seien.

In einem Fall wurde in einem Apple-Store die Reparatur eines Lüfters während der Applecare-Laufzeit verweigert, begründet wurde das laut „Consumerist“ damit, dass das 2007er-MacBook in einer Umgebung genutzt wurde, in der geraucht wird, was zum Verlust der Garantie führe. Weiter könne kein Techniker an dem so verschmutzten Gerät arbeiten, da ein Gesundheitsrisiko bestünde.

Etwas deutlicher wurde die Absage eines zweiten Falls bei einem autorisierten Mac-Händler, der die Garantieabwicklung eines iMac verweigerte, da der Rechner „kontaminiert“ sei. Auch in diesem Fall sei Applecare derselben Meinung gewesen und habe die Reparatur des Raucher-Rechners verweigert, da dieser als biologische Gefährdung betrachtet werde.

Auf Nachfrage habe das Sekretariat Steve Jobs‘ per Mail geantwortet, dass Nikotin auf der Liste der gesundheitsschädlichen Substanzen der US-Gesundheitsbehörde OSHA stehe und Apple keinen Techniker dazu zwingen könne, an Geräten zu arbeiten, die mit Rückständen von Zigarettenrauch verschmutzt seien.

Ob es sich um Einzelfälle handelt, ist unbekannt, der Consumerist erhielt noch keine offizielle Antwort von Apple in der Sache. Häufig scheint eine solche Praxis nicht zu sein, ansonsten man auch aus den zigarettentechnisch recht restriktiven USA mit Sicherheit bereits mehr Beschwerden gehört hätte.

Unbestritten ist, dass Rauch und Staub natürliche Feinde jeder Elektronik (und Mechanik, insbesondere Lüftern) sind. Dass ein stark verschmutzter Rechner irgendwann eher die Frage nach der sachgemäßen Behandlung denn nach der Garantieabwicklung aufwirft, ist kaum strittig. Falls in den USA jedoch die Garantieabwicklung der Rechner von Rauchern zur Kulanzangelegenheit wurde, sind die Forderungen verständlich, dass zumindest in den Garantierichtlinien darauf hingewiesen wird.


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