Apple vs. Psystar: Antrag auf Schadensersatz und einstweilige Verfügung

kg, den 25. November 2009
Psystar Open (3)
Psystar Open (3), Bild: Psystar

Im Verfahren gegen Psystar hat Apple nun Antrag auf eine dauerhafte einstweilige Verfügung, Schadensersatz sowie die Erstattung der Anwaltsgebühren- und kosten gestellt. So lange wie Psystar kein gerichtliches Verbot erhalte, würden sie mit ihren Machenschaften nicht aufhören, so Apple.

Damit meint Apple unter anderem, dass Psystar nach wie vor Rechner mit installiertem OS X – aktuell Mac OS X 10.6 Snow Leopard, in der Klage geht es um 10.5 Leopard – verkauft und dies ein klares Zeichen dafür ist, dass sie auch in Zukunft die Lizenzbedingungen der Software brechen werden. Sollte Apple damit durchkommen, muss Psystar tief in die Tasche greifen: Apple hat die Schadensersatzforderung wegen Urheberrechtsverletzung zwischen 1500 und 300.000 Dollar sowie die Schadensersatzforderung durch Psystars Bruch mit dem Digital Millennium Copyright Act zwischen 449.500 und 4.495.000 Dollar angesetzt.

Erst letzte Woche hatte Apple im Rechtsstreit gegen Psystar Recht bekommen, dass ihre Lizenzbedingungen nicht gegen bestehendes Recht verstoßen sowie dass Psystar gegen geltendes Urheberrecht verstößt. Grund für diese Entscheidung dürfte die Art und Weise gewesen sein, wie Psystar seine Rechner mit OS X ausgestattet hat: Anstatt für jeden Rechner eine einzelne Lizenz aufzuspielen, wurde eine Master Copy genutzt, die auf mehrere Rechner überspielt wurde.


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