Tagesschau vs. Springer: Grundversorgung, GEZ und iPhone-Apps

rj, den 22. Dezember 2009
iPhone 2G - Tagesschau
iPhone 2G – Tagesschau

Die Tagesschau will ihr Informationsangebot auch aufs iPhone bringen. Dass sich der Springer-Verlag angesichts seiner jüngster Bezahlangebote im Onlinesektor „befremdet“ zeigt, wundert wenig. Die ARD-Begründung, dass eben auch iPhone-Nutzer erwarten, unterwegs mit „seriösen Nachrichten“ versorgt zu werden, ist währenddessen ebenfalls mit Vorsicht zu genießen. Schließlich ist aktuell eine Erhöhung der GEZ-Gebühr für „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ in der Diskussion.

Noch im ersten Quartal des kommenden Jahres soll eine Tagesschau-App fürs iPhone erscheinen, und die private Konkurrenz zeigt sich verärgert: von einer „nicht tolerierbaren Marktverzerrung“ spricht Springer laut dwdl. Erst vor kurzem hat der Verlag seine BILD-iPhone-App kostenpflichtig in den App Store gebracht, mit weiteren Online-Angeboten anderer Zeitungen hofft Springer, per Abo-Modell in Zukunft mehr Geld zu verdienen.

Dass die Tagesschau nicht mit den „schönsten Newsladys“ und ähnlichem Boulevardtrash in den Gefilden der Yellowpress wildern will, mag man durchaus glauben, die Berufung auf das mobile Informationsbedürfnis von „hunderttausenden“ iPhone-Nutzern ist indes mit Vorsicht zu genießen. Die Klagen, dass der GEZ-finanzierte Rundfunk bislang nicht ausreichend auf diversen Smartphones zu konsumieren war, hielten sich bislang in engen Grenzen.

Pikant werden die Pläne durch zwei andere Faktoren. Einerseits die aktuell diskutierte Gebührenerhöhung für Nutzer, die nur die „neuartigen Empfangsgeräte“ verwenden oder bei der GEZ angeben – statt der reduzierten 5,76 Euro sollen in diesen Fällen ebenfalls die vollen 17,97 Euro fällig werden. Dem gegenüber steht wiederum ein jüngst ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig. Laut Richterspruch stellt der beklagte NDR im Netz „keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung“, womit die Erhebung auch der reduzierten Gebühr für die neuartigen Empfangsgeräte unzulässig sei.

Das bringt die Öffentlich-Rechtlichen in Zugzwang – fefe prognostizierte bereits einen Ausbau der Multicast-Kapazitäten der GEZ-finanzierten Netzangebote. Eine iPhone-App wäre ebenso ganz im Sinne der Argumentation „Schaut her, man kann unsere Informationen auch auf den neuen Geräten abrufen“.

Das Attribut „kostenlos“ im Kontext einer iPhone-App der Tagesschau bleibt somit besser in Anführungsstrichen.


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