Veröffentlicht am 16.03.10, 11:44 Uhr von rj
Das kleine “i” zum Wortanfang pflegt Apple schon lange und reagiert gelegentlich allergisch auf verwechselbare Konkurrenz. Am Wortende sieht ein Gericht in Australien hingegen keine Verwechslungsgefahren und wies eine Klage Apples gegen die Markenzulassung von “DOPi” ab.
Apple habe nicht belegen können, dass eine “Person durchschnittlicher Intelligenz” annehmen würde, dass es sich wegen des kleinen “i” im Namen um Apple-Produkte handle. Die Markenzulassung für “DOPi” wurde zugelassen. Das rückwärts buchstabierte iPOD stehe laut Markenantragsteller Wholesale Central für “Digital Options and Personalised Items”.
Der Begriff löst potentiell eher Headshop-Assoziationen denn Apple-Verwechslungen aus, das Logo selbst scheint wenig Apple-like. In Cupertino wird man sich wenig Sorgen machen müssen, dass jemand die Hüllen und Taschen des australischen Unternehmens mit Originalprodukten Apples verwechselt. Mehr jedoch darum, ob man sich nicht gelegentlich überflüssigerweise Gegner macht – mit Leuten, die selbst ein Faible für Apple-Produkte pflegen, Zubehör vertreiben und damit den Erfolg Apples mitbefördern (auch wenn sie ihre Webseite nicht unbedingt zeitnah zum Start bringen).
Dass man in Cupertino nun kein “Monopol auf den Buchstaben i” mehr habe, wie TheAge titelt, stimmt nur insofern, als dass ein solches Monopol nie bestanden hat und auch kaum sinnvoll durchzusetzen wäre.
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Tags: Apple, DOPi, iPod, Markenrecht
Also ich gönne ihnen diese Niederlage, wäre ja noch schöner wenn man auf einen Buchstaben Markenrecht hat. Apple macht sich zunehmend unbeliebt
Wie wahr Lundren…
naja, wie war das mit dem Fall der nach dem Hochmut kommt ;) Dies war ein Ausrutscher….
Die Justizabteilung eiert wahrscheinlich für sich alleine durch die Gerichtssäle.
Wer kommt darauf, ein Wort grundlos rueckwerts zu lesen? Das haette ich erstmal nicht gemacht…. Aber JETZT nachdem Apple alle “informiert hat”, bemerke ich es auch…. Dumm gelaufen…