Leutheusser-Schnarrenberger vs. Apple: Datenschutz- oder Alibipolitik?

rj, den 26. Juni 2010

Die Änderungen in den Apple-Datenschutzbestimmungen rief die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf den Plan. Einsicht für deutsche Datenschützer und Aufklärung über Apples Datensammlungen wird gefordert. „Mehr Transparenz“ ist eine wohlfeile Forderung, doch wie sieht es mit der Ironie derselben aus, wenn sie von einer Regierung kommt, die selbst nicht unbedingt durch selbige glänzt? Ein Kommentar.

Noch sind die Zensursula-Diskussionen längst nicht abgeebbt und dräut der nächste Versuch einer Vorratsdatenspeicherung über den EU-Weg am Horizont, ist die zentrale Arbeitnehmerdatenbank ELENA nicht vom Tisch und wird darüber diskutiert, ob man Hartz-IV-Empfängern in die Post schauen darf. Zu den vergangenen Attacken insbesondere von Verbraucherschutzministerin Aigner gegen Facebook und Google passt das ebensowenig wie zum jetzigen Vorstoß Leuthäuser-Schnarrenbergers gegen Apple – so begrüßenswert es ist, dass Datenschutz wieder zu einem Thema wurde.

Insbesondere der Anlass der Empörung wirkt lächerlich:

„Um standortbezogene Dienste auf Apple-Produkten anzubieten, können Apple und unsere Partner und Lizenznehmer präzise Standortdaten erheben, nutzen und weitergeben, einschließlich des geografischen Standorts Ihres Apple-Computers oder Geräts in Echtzeit. Diese Standortdaten werden in anonymisierter Weise erhoben, durch die Sie nicht persönlich identifiziert werden.“

zitiert Spiegel Online aus den Datenschutzrichtlinien für Apples Mobilgeräte, ohne darauf hinzuweisen, dass diese Standortdatenermittlung zum Anbieten standortbezogener Dienste schlicht notwendig ist. Natürlich muss für ein Gowalla-Checkin die Position des Users an einen Drittanbieter weitergegeben werden, natürlich gilt dasselbe auch für eine schlichte Google Maps-Lokalisierung.

Zweifellos ist bei Apples Datensammelei Transparenz notwendig – schon allein, um den entsprechenden Gerüchten den Wind aus den Segeln zu nehmen. Nur hinterlässt der Vorstoß aus der deutschen Politik einmal mehr den faden Beigeschmack des inkompetenten Aktionismus, der nebenbei auch noch vom weiterwachsenden Datenhunger auf staatlicher Seite ablenkt.

Denn natürlich kann man sich Gedanken darüber machen, was mit den Informationen passiert, die bei Apple zwangsläufig auch personenbezogen anfallen – von den iTunes-Einkäufen über die Nutzung diverser Push-Dienste bis hin zur Lesezeichen- und Notizensynchronisation über mehrere iBooks-Installationen via Apple. Profiler werden sich mit solchen Daten bestens austoben können.

Stattdessen entzündet sich die Datenschutzkritik aus der Politik an simplen Sachverhalten, dass standortbezogene Dienste Dritter – egal, ob über herkömmliche oder den aufkommenden Augmented Reality-Apps – eben nicht geleistet werden können ohne Wissen um den Standort. Dessen Übermittlung der User, am Rande bemerkt, für jede App genehmigen kann oder eben ablehnen. Glaubwürdige Datenschutzpolitik sieht anders aus.


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