Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen koziol: Ein eiPott ist kein iPod – oder doch?

Redaktion Macnotes, den 21. August 2010

Es ist gar nicht so lang her, dass wir über den kuriosen Fall „Apple gegen Apfelsupport“ berichteten, bei dem sich Apple gegen den „Apfelsupport“ und dessen Wortmarkeneintragung vor Gericht durchsetzte. Nun darf man erneut über einen deutschen Gerichtsbeschluss ungläubig den Kopf schütteln. Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied in dieser Woche, das die Firma koziol aus Erbach den Eierbecher “eiPOTT” unter diesem Namen nicht weiter verkaufen darf und bestätigte damit Apples Antrag vollständig.

Das deutsche Unternehmen koziol dürfte vielen als Hersteller von witzig-designten Haushalts- und Bürohelfern aus buntem Kunstoff bekannt sein. koziol vertreibt seit Anfang 2009 so auch einen Eierbecher unter dem Namen „eiPOTT“. Der Eierbecher erinnert nicht nur vom Namen her an Apples iPod, der eiPott sieht auch noch ein wenig so aus wie ein klassischer iPod mit ClickWheel.

Über den Wortwitz und über das Design mag man sich streiten, doch man darf auch einem Käufer eines „eiPOTT“ zutrauen, dass er weiß, das er mit dem Erwerb eines eiPOTT keinen mp3-Player ersteht.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat Apples Antrag in dieser Woche dennoch stattgegeben, was noch nicht das letzte Wort sein muss: Apple hat erst einmal eine einstweilige Verfügung gegen koziol erwirkt. koziol darf seinen Eierbecher nicht weiter unter dem Namen „eiPOTT“ anbieten, ansonsten droht ein Strafgeld. „Die Begründung stützt sich in erster Linie auf die klangliche Zeichenähnlichkeit. Und der schwer wiegenden Tatsache, dass sich koziol den Umstand zu Nutze mache, dass in der deutschen Sprache zwei Substantive – hier ‘ei‘ und ‘Pott‘ – praktisch beliebig miteinander verbunden werden können.“

Apple scheiterte mehrfach

Der eigentliche Witz an der ganzen Geschichte erschließt sich erst, wenn man die offizielle Pressemitteilung von koziol liest und sich die Begründung des Gerichts auf der Zunge zergehen lässt. Der jetzige Gerichtstermin war nicht der erste zwischen Apple und koziol – es war bereits der dritte Versuch von Apple, koziol zu stoppen. Zweimal ist Apple also schon an der deutschen Gerichtsbarkeit gescheitert. Und irgendwie klingt das jetzige Urteil doch nach 1. April. Die Frage muss gestattet sein: Kann das Apples Ernst sein – ein Eierbecher als Ziel des Markenschutzes? Für koziol bringt es zumindest sehr viel Aufmerksamkeit, auch in den klassischen Medien.

„Begründet wird der Vorgang mit einer möglichen Verwechslungsgefahr des Eierbechers mit einem Musikabspielgerät der Firma Apple (Hanseatisches Oberlandesgericht, Aktenzeichen: 5 W 84/10)“. koziol schreibt in der Pressemitteilung weiter: „Verwunderlich daher auch die Ausführung, dass koziol zwar jedes andere Produkt seines Sortiments eiPOTT nennen dürfe, nur eben keinen Eierbecher.“

kozial darf seinen Eierbecher weiter so produzieren, wie er derzeit aussieht, darf ihn nur nicht mehr mit einem iPod-ähnlichen Namen verkaufen – den Namen könnte man theoretisch so für einen Eierkocher verwenden. Das macht die ganze Verwechslungsgefahr-Geschichte doch erst völlig absurd.

Verwechslungsgefahr? Gar nicht so unabwegig! Der willige Käufer eines MP3-Players von Apple hat es nicht so leicht. Er wird extremst in die Irre geführt. Aber es trifft keineswegs nur unbedarfte Internetnutzer, sondern auch Digital Natives. Bereits im Kamelopedia-Beitrag über den eiPott/iPod/EiPod hat sich der Fehler eingeschlichen, dort hat man nicht erkannt, dass iPod und eiPott nicht dasselbe sind:

Hohn, Spott und jetzt noch kaufen!

„Das neuste der Technik ist gerade der Ei–Pod (deutsch-amerikanisch), der auch als EggPod (rein-amerikanisch) oder Eipott (rein-deutsch) im Handel ist.“ … „Die typisch amerikanische Schreibweise Apple iPod (wie iMer, deutsch Eimer) ist übrigens inkorrekt, bösonders wegen der Verwechslungsgefahr mit dem zweirüßligen Insekt (Siehe: iPod).“… „Der Eipott ist laut Aussage von Apfel in der Lage, mehrere Musikformate abzuspielen. Leider erfüllt er immer noch nicht den Wunsch vieler Kunden, das Geschirr abzuspülen. Dieses Problem hält viele potenzielle Kunden vom Kauf ab.“
koziol

Hohn und Spott hat Apple also schon erlangt, jetzt fehlt nur noch die Umbenennung des Eierbechers.

Noch ist der eiPOTT in koziols Webshop so im Angebot, wie er „erfunden“ wurde, aber der Name eiPOTT dürfte schnell verschwinden beziehungsweise ersetzt werden. 250.000€ wurden vom Gericht als Ordnungsstrafe angesetzt, falls koziol nicht den Name ändert.

Wer noch schnell am Wochenende zuschlagen möchte, bevor die einstweilige Verfügung in Erbach vorliegt: Amazon hat noch eiPOTTs in den diversen Farben vorrätig für je 7,50€. Der eiPOTT dürfte sich zu einem noch begehrteren Objekt entwickeln.

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