Amazon darf wahrscheinlich einen „App Store“ betreiben

Stefan Keller, den 23. Juni 2011

Der Streit um die Nutzung des Begriffs „App Store“ dürfte ein kurzes und relativ schmerzloses Ende finden. Wie Bloomberg berichtet, sei die zuständige Richterin nicht wirklich davon überzeugt, dass die Mehrfachnutzung des Begriffs „App Store“ Anwender verwirrt.

Ende März hat Apple Amazon verklagt, weil der Online-Versandhandel einen Android-App-Store eröffnet hat. Damit werde versucht, Entwickler für Android-Apps zu gewinnen, die Apps bei Amazon anzubieten. Amazon hat daraufhin einen Beweis vorgelegt, dass sogar Apple den Begriff des „App Store“ als allgemein nutzbar ansieht. Dies hat anscheinend bei der zuständigen Richterin gefruchtet, denn so richtig überzeugt ist sie nicht davon, dass Apple im Recht ist.

Phyllis Hamilton, so der Name der Richterin, hat gesagt, dass Apple noch Beweise bringen muss, die belegen, dass Anwender durch die Verwendung des Begriffs „App Store“ bei Amazon verwirrt werden. Bislang sei dies noch nicht geschehen und wenn das so bliebe, werde sie die Klage abweisen, heißt es. Allerdings ist die Deadline für derlei Beweise noch nicht verstrichen.


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