Facebook – Gesichtserkennung auf Fotos verstößt gegen Datenschutzbestimmungen

Alexander Trust, den 2. August 2011

Laut dem Datenschutzbeauftragten Hamburgs verstößt die Gesichtserkennung auf Bildern, die auf Facebook gepostet werden, gegen deutsches und europäisches Recht. Der Datenschutzbeauftragte fordert die Löschung der erhobenen Daten.

Die Facebook-Gesichtserkennung, die seit knapp zwei Monaten auf dem Markt ist, ruft unter anderem den hamburgischen Beauftragten für Datenschutz, Johannes Caspar, auf den Plan. Wie der Spiegel berichtet, wirft Caspar Facebook Verstoß gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht vor, da die biometrischen Merkmale von Personen gespeichert und die Daten der Personen in einer Datenbank erfasst würden, wenn der Nutzer dies nicht explizit unterbindet. Darüber hinaus könnten Nutzer die Funktion der Gesichtserkennung auch nicht gänzlich ausschalten, sondern nur unterdrücken, bemängelt der Datenschutzbeauftragte.

„Die automatische Gesichtserkennung ist ein schwerer Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen“, so Caspar. Er fordert von Facebook, die erhobenen Daten „schnell wieder zu löschen“. Eine Sprecherin Facebooks will den Verdacht des Verstoßes gegen Datenschutzbestimmungen nicht im Raum stehen lassen. Man werde die Vorwürfe des Datenschutzbeauftragten prüfen. Funktionen wie die Gesichtserkennung würden den Usern helfen, „ihre Online-Identitäten leichter und sicherer zu verwalten“, so die Facebook-Sprecherin weiter.


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