Facebook: Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert will Beate Uhse an den Kragen

Alexander Trust, den 19. August 2011

Vorsicht bei der Nutzung von Facebook Like oder dem Einrichten von Fanseiten im Social Network. Denn der Datenschützer Thilo Weichert aus Schleswig-Holstein will demnächst Seitenbetreiber mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro bestrafen, als prominentes Opfer hat er sich die Beate Uhse AG ausgesucht.

Eigentlich dachte man, dass das Sommerloch bereits wieder vorbei sei. Doch nun hat sich der Datenschützer Thilo Weichert mit einem Thema erbarmt, das selbiges erst sichtbar macht. Der Boss des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) des Landes Schleswig-Holstein, bzw. dessen Büro hat eine technische und rechtliche Analyse vorgenommen, die zu dem Ergebnis kommt, dass Fanseiten auf Facebook, die dazu gehörenden Fan-Boxen auf Webseiten, sowie der Like-Button und dessen Iterationen auf abertausenden von Webseiten aus Deutschland gegen geltendes Recht verstoßen. Genauer gesagt verstoßen die Features gegen das Telemediengesetz und gegen das Bundesdatenschutzgesetz, respektive das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holsteins.

Nach Hause telefonieren

Der Grund für den Verstoß gegen die Gesetze ist folgender: Durch die Einbindung dieser Elemente funkt die Webseite, und eigentlich ja nur das eingesetzte Script für den Button, Daten zu Facebook in die USA. Die Datenschützer formulieren hier von einer „Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und einer[r] qualifizierte[n] Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots„. Gemeint ist eine Reichweitenanalyse die damit ausschließlich bei Facebook-Nutzern durchgeführt wird.

Noch vor Monaten gab es bereits einmal ein ähnliches Problem mit Facebook und dem Datenschutz, weil der entsprechende Button auch Informationen über Nutzer weitergab, die nicht bei Facebook angemeldet sind. Diesbezüglich hat Facebook aber nachgebessert und viele Seitenbetreiber ihre Webseiten anpassen müssen, weil der „alte“ Button nicht mehr funktioniert.

Nur keine Panik?

Medienanwälte wie RA Solmecke oder RA Udo Vetter haben bereits Statements zu dem Thema abgegeben. Ersterer schlägt sogar ein Lösung für das Problem vor, indem Webseitenbetreiber eine Grafik vorschalten, die keine Funktion hat, und erst auf Klick, wird dann das Script von Facebook ausgeführt. Udo Vetter erkennt in der Vorgehensweise von Weichert und dem ULD ein Armutszeugnis, weil sich die Datenschützer lieber auf die Nutzer der Social Plugins stürzen, anstatt sich mit Facebook direkt anzulegen. Bei beiden Anwälten klingt der Tenor durch, dass die Datenschützer im Grunde aber Recht haben.

Doch Webseitenbetreiber sollten jetzt nicht in Panik verfallen und das Sommerloch ruhigen Gewissens Sommerloch sein lassen. Natürlich muss sich jeder selbst überlegen, wie er in dieser Sache reagiert, doch allzu bald dürfte es für Otto Normal kein Bußgeld über 50.000 Euro hageln. Wie nämlich bei Golem nachzulesen ist, plant Thilo Weichert, weil er genau weiß, dass er nicht alle Webseitenbetreiber sofort mit einem Bußgeld belegen kann, prominente Vertreter zuerst als Präzedenzfälle zu missbrauchen. Weichert hat sich hierzu, wie er Golem verrät, die Staatskanzlei und die Beate Uhse AG ausgesucht.


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