Veröffentlicht am 25.08.11, 17:34 Uhr von kg
Apple erringt einen Etappensieg gegen Samsung: Das Landgericht Düsseldorf sieht weiter Gründe für die Einstweilige Verfügung, die Samsung verbietet, das Galaxy Tab 10.1 in Deutschland zu verkaufen.
Wie die Tagesschau berichtet, folgt die Kammer damit Apples Argumenten, dass mit dem Tablet Geschmacksmuster verletzt werden. So gebe es einen “übereinstimmenden Gesamteindruck” der aktuellen Modelle des Galaxy Tab (konkret: des Galaxy Tab 10.1), wie die vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hoffmann erklärte. Keine der anderen Mitbewerber sei mit seinem Tablet-Design so nah an Apples iPad dran, so Apple. Es wird angestrebt, die bereits vorhandene Einstweilige Verfügung weiter aufrecht zu erhalten. Eine endgültige Entscheidung soll nun am 9. September von der Düsseldorfer Zivilkammer gefällt werden.
Vergangene Woche hatte das Landgericht Düsseldorf die europaweite Einstweilige Verfügung auf Deutschland beschränkt.
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Tags: Galaxy Tab, iPad, Samsung
6 Kommentar(e) bisher
Lächerlich….
Lest mal den Artikel in der aktuellen WiWo zu dem Thema. Das ist keine Marotte Apples sondern the way things work momentan…
Man stelle sich das vor 20 Jahren vor. Da hat einer einen grauen Computer gebaut und verklagt alle die ebenfalls ihre Computer grau machen… die Welt hätte gelacht!
Interessant, dass in der Argumentation das Design (ich schätze mal flach und rechteckig) erwähnt wird. Wie wenn nicht so, soll dann bitte ein Tablet aussehen ?!
Auch minimalistische Optik ist schützenswertes Optik.
Ein klizekleiner Fehler fndet sich noch in eurem Artikel.
Es geht nicht um Patente sondern um ein Geschmacksmuster
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