Landgericht Düsseldorf bestätigt Apples Einstweilige Verfügung gegen Samsung

kg, den 25. August 2011

Apple erringt einen Etappensieg gegen Samsung: Das Landgericht Düsseldorf sieht weiter Gründe für die Einstweilige Verfügung, die Samsung verbietet, das Galaxy Tab 10.1 in Deutschland zu verkaufen.

Wie die Tagesschau berichtet, folgt die Kammer damit Apples Argumenten, dass mit dem Tablet Geschmacksmuster verletzt werden. So gebe es einen „übereinstimmenden Gesamteindruck“ der aktuellen Modelle des Galaxy Tab (konkret: des Galaxy Tab 10.1), wie die vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hoffmann erklärte. Keine der anderen Mitbewerber sei mit seinem Tablet-Design so nah an Apples iPad dran, so Apple. Es wird angestrebt, die bereits vorhandene Einstweilige Verfügung weiter aufrecht zu erhalten. Eine endgültige Entscheidung soll nun am 9. September von der Düsseldorfer Zivilkammer gefällt werden.

Vergangene Woche hatte das Landgericht Düsseldorf die europaweite Einstweilige Verfügung auf Deutschland beschränkt.


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