Veröffentlicht am 30.11.11, 12:32 Uhr von stk
Das Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1 in Australien ist nun aufgehoben. Eine anders lautende Entscheidung wurde somit aufgehoben. Dies bedeutet allerdings noch nicht, dass das Samsung-Tablet nun verfügbar wird. Zudem will Apple in Deutschland sein Glück noch einmal versuchen.
Das Weihnachtsgeschäft ist in vollem Gange und da liegt es nahe, dass sich zwei Konkurrenten nichts schenken wollen. Apple musste hierbei in Australien einen Rückschlag einstecken. Es sah bereits im Vorfeld danach aus, als ob die einstweilige Verfügung aufgehoben wird. Die Richter John Dowsett, Lindsay Foster und David Yates haben entschieden, dass das Galaxy Tab 10.1 in Australien verkauft werden darf. Die vorherige Entscheidung wird als “klar falsch” kommentiert.
Allerdings bedeutet das noch nicht, dass Samsung das Galaxy Tab 10.1 ab sofort verkaufen kann. Zum Zwecke des Marketings müssen die Koreaner noch den Launch vorbereiten. Zudem hat Apple eine Aussetzung beantragt, die genehmigt wurde. Danach ist die Entscheidung erst am Freitag gültig. Zumindest von Rechtsseiten stünde Samsung dann zunächst nichts mehr im Weg, das Gerät in Down-Under zu verkaufen.
Derweil versucht Apple, ein Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1N in der EU durchzusetzen. Hierfür hat man eine einstweilige Verfügung beantragt. Beim Landgericht Düsseldorf findet die dazugehörige Anhörung am 22. Dezember statt. Bereits im September konnte Apple mit einer solchen Vorgehensweise punkten, woraufhin Samsung ein verändertes Galaxy Tab 10.1N auf den Markt brachte. Dieses will Apple nun auch vom Markt drängen.
[via The Sydney Morning Herald, NASDAQ]
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Tags: Apple, australien, Computing, Deutschland, EU, Galaxy Tab, Galaxy Tab 10.1, Galaxy Tab 10.1N, iPad, Recht, Samsung
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