Samsung Galaxy Tab 10.1N darf weiterhin verkauft werden, Unterschiede zum iPad groß genug

Stefan Keller, den 9. Februar 2012

Gute Nachrichten für Samsung: Nachdem das Galaxy Tab 10.1 dem iPad so ähnlich sah, dass Apple in Deutschland ein Verkaufsverbot erwirken konnte, wurde die N-Version hinreichend geändert, sodass eine akute Verwechslungsgefahr nicht mehr besteht. Dies hat das Landgericht Düsseldorf heute entschieden.

Die unendliche Geschichte mit der Überschrift „Apple vs. Samsung“ ist wahrscheinlich um einen Handlungsstrang ärmer. Das Landgericht Düsseldorf hat am heutigen Donnerstag entschieden, dass das Samsung Galaxy Tab 10.1N ausreichend optisch verändert wurde, um nicht mehr mit dem iPad verwechselt zu werden.

Das Vorgängermodell Samsung Galaxy Tab 10.1 hingegen war dem iPad zu ähnlich, sodass diverse Gerichte, unter anderem in Deutschland, zugestimmt haben, dass Samsung gegen das geschützte Geschmacksmuster von Apple verstoße. Daraufhin wurde das 10.1N entworfen, das Unterschiede im Gehäusedesign aufweist.

Wer allerdings Angst hat, der Patent-Streit zwischen den beiden Unternehmen, der sich über die ganze Welt erstreckt, könnte kurzfristig enden, kann beruhigt werden. Bloomberg berichtet darüber, dass Apple Samsung wegen einer Patentsache in San Jose verklagt. Details hierzu sind allerdings noch nicht bekannt.

[via heise]


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