Porno-Pranger: Abmahnanwälte wollen Namen von Filesharern öffentlich machen

Alexander Trust, den 19. August 2012
Pornographie
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Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus Regensburg plant einen für manche Personen unangenehmen Vorstoß. Die Anwälte haben bislang in Filesharing-Prozessen die Porno-Industrie wie Magmafilm, Purzel-Video oder Videorama vertreten und wollen nun bis zu 150.000 Namen an den Internet-Pranger stellen.

Der Konsum von Pornofilmen wie „Sex Maniacs“, „Mutti Report“ oder „Asian Booty“, wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer Onlineausgabe notiert, ist grundsätzlich nicht illegal. Tatsächlich aber gibt es gerade im Bereich von Pornofilmen eine Menge illegaler Downloads.

Dass auch dieses „Business“ nicht einverstanden damit ist, wenn Nutzer im Internet sich die Filme kostenlos herunterladen, gar noch an andere via BitTorrent oder e/aMule weitergeben und damit die Urheberrechte missachten, ist nicht verwunderlich. Immerhin fürchten alle Inhalteanbieter den Verlust von Einnahmen. Anders als bei „normaler“ Musik oder Hollywood-„Filmen“ gibt es nicht unbedingt eine legale, digitale Porno-Downloadplattform à la iTunes oder anderen.

An den Pranger?

Die Daten von 150.000 illegalen Filesharern, die sich oben genannte Pornofilme und weitere illegal herunterladen und weiter verteilen, will die Regensburger U+C Kanzlei ab dem 1. September 2012 öffentlich im Internet „an den Pranger stellen“. Offenbar glaubt man auf diese Weise, andere potenzielle Film-Piraten davon abzuhalten, sich Porno-Material illegal im Netz zu besorgen.

Während die Kanzlei „Urmann und Collegen“ sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts beruft, das den virtuellen Pranger bei „gewerblichen Gegnerparteien“ erlaubt, berichtet Matthias Huber von der Süddeutschen, dass andere Anwälte die Rechtmäßigkeit dieses Prangers trotzdem in Frage stellen. RA Thomas Stadler bloggt, dass das angekündigte Vorgehen von U+C als nicht rechtmäßig anzusehen sei, Udo Vetter hingegen glaubt, dass die Gerichte durchaus den Dateientausch ohne vorherige Überprüfung als „gewerblich“ einstufen könnten.

Pfarrer und Polizisten laden Pornos?

Die Einschätzung von beiden zuvor verlinkten Anwälten lautet, dass Druck auf gerade solche Downloader ausgeübt werden soll, die sich weigerten, die Strafe anzuerkennen und für ihr Vergehen zu zahlen. Pikant daran ist, dass zu den vermeintlich illegalen Downloadern offenbar auch Kirchen-Mitarbeiter oder Beamte aus dem öffentlichen Dienst und Mitarbeiter aus arabischen Botschaften zu den Schuldigen zählen sollen. In der Süddeutschen jedenfalls heißt es, dass die illegalen Downloads auch von Computern/Internetanschlüssen aus „Pfarrämtern, Polizeistationen und Botschaften arabischer Länder“ geschehen sein sollen.

U+C ein gebranntes Kind?

Wie dem Bericht der Süddeutschen außerdem zu entnehmen ist, soll die Regensburger Kanzlei schon im Jahr 2011 dadurch aufgefallen sein, dass sie „offene Forderungen aus Porno-Filesharing-Abmahnungen in Höhe von 90 Millionen Euro“ in einem geheimen Bieterverfahren an den Höchstbietenden versteigerte.


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