Samsung darf Dokumente aus US-Gerichtsverfahren vorerst nicht in Japan verwenden

Alexander Trust, den 24. Januar 2013
iPhone 5 in weiß
iPhone 5 in weiß

Samsung wollte bei einem neuen Gerichtsverfahren in Japan Dokumente verwenden, die während des Gerichtsverfahrens zwischen Apple und Samsung in den USA angefertigt wurden, und sogar physikalische Beweismittel. Richter Paul S. Grewal untersagte dieses Vorhaben.

Samsung muss sich für einen Patentstreit in Japan vor Gericht „neue Waffen“ aussuchen. Richter Paul Grewal hat dem koreanischen Unternehmen untersagt Dokumente aus der Patentklage Apples vs. Samsung zu verwenden, die letztes Jahr in erster Instanz zugunsten Apples entschieden wurde und eine Entschädigungszahlung in Höhe von über einer Milliarde US-Dollar zur Folge hatte.
Es war indes Samsungs Wunsch gewesen, die Dokumente in Japan vor Gericht verwenden zu können.

Apple soll die Vorgehensweise Samsungs in der Form kommentiert haben, dass man den Koreanern vorwarf, die gewöhnliche Prozedur an japanischen Gerichtshöfen zu umschiffen. Neben den Dokumenten wollte Samsung unter anderen ein Beweisstück aus dem US-Prozess in Japan verwenden. Und zwar ein Smartphone, das Steve Jobs während der MacWorld im Jahr 2007 vorgestellt hatte.

In seiner Begründung gab Richter Grewal an, dass Samsung drei von vier wesentlichen Anforderungen nicht erfülle. Darunter auch den Tatbestand, dass die Beweismaterialien außerhalb des Jurisdiktion des ausländischen Gerichts stünden.

Samsung hat einen ähnlichen Antrag auch vor dem Gericht in Japan gestellt. Sollten die Richter dort entscheiden, dass die Beweis-Dokumente notwendig sind, müsste die Entscheidung überdacht werden. Samsung könnte dann seinen Antrag vor dem US-Gericht erneut einreichen.


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