US-Patentamt bestätigt Ungültigkeit von Apple-Patent

Alexander Trust, den 2. April 2013
iPhone 5 in Schwarz - Vorder- und Rückseite
iPhone 5 in Schwarz – Vorder- und Rückseite

Als „Rubber Banding“ bekanntes Patent mit den Endziffern 381 ist nun seitens des US-Patent- und Markenamtes eine erneute Entscheidung gegen Apple gefällt worden, die allerdings angefochten werden kann.

Das US-Patentamt hatte im Oktober 2012 alle Patentansprüche für das sogenannte „Rubber Banding“-Patent zurückgewiesen, die Apple ursprünglich zugesprochen worden waren. Eigentlich wurden 20 Patentansprüche abgelehnt, darunter auch die Punkte 14, 17 und 18 des Antrags. Die letztgenannten wurden nun allerdings wieder zugelassen, während die übrigen 17 Punkte des Antrags weiterhin als ungültig erklärt wurden.

Dieses Patent und die einzelnen Punkte sind für Apple durchaus wichtig, weil sie Teil der Begründung im Streit gegen Samsungs Patentverstöße in den USA waren.

Einspruch möglich

Allerdings kann Apple noch in mehreren Instanzen Einspruch einlegen und schließlich am Ende sogar noch vor das Bundesgericht für Patentangelegenheiten in Washington D.C. ziehen.
Medienberichten zufolge könnte es Jahre dauern, bis eine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit gesprochen werden wird.


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