Kooperation von Watchever und ZDF gut für GEZ-Gebühr?

Alexander Trust, den 17. Januar 2014
Watchever
Watchever – iPad-Screenshot

Kürzlich erhielten wir eine Pressemeldung über die Kooperation des Video-on-Demand-Service Watchever und ZDF Enterprises über Inhalte, die auch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ausgestrahlt werden. Wir wollten von Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Frank Fischer, wissen, ob und inwieweit sich dies auf die GEZ-Gebührenzahler auswirkt.

Watchever meldet die Zusammenarbeit mit ZDF Enterprises. Auf der Video-on-Demand-Plattform werden fortan auch Produktionen gezeigt, die sonst im ZDF oder anhängigen Spartensendern gezeigt werden. Der Vertrag ist zunächst auf zwei Jahre befristet.

Für Erwachsene

Zum Beginn der Kooperation werden Formate ausgestrahlt wie die Erzählung einer Berufsfamilie im Polizeimilieu, KDD Kriminaldauerdienst, oder der dänisch-schwedisch-deutsche Mehrteiler-Krimi „Die Brücke – Transit in den Tod“. Zu sehen ist außerdem der Historien-Film „Krupp – Eine deutsche Familie“.

Kinder- und Jugendprogramm

Der Pressemeldung ist außerdem zu entnehmen, dass das Angebot regelmäßig aktualisiert werden soll und auch Teenager-Serien wie „H2O – Plötzlich Meerjungfrau“, „Dance Academy“ (Staffel 1-3) und „Mako – Einfach Meerjungfrau“ im Programm von Watchever zu sehen sein werden. Für die Kleinsten sollen zum Beispiel „Peter Pan – Neue Abenteuer“, „Dschungelbuch“ oder „Wendy“ gezeigt werden.

Lobhudelei?

Bei ZDF Enterprises freut man sich über die Zusammenarbeit. Dr. Alexander Coridass, Geschäftsführer Strategie und Unternehmensentwicklung beim Unternehmen, nennt Watchever einen „innovativen Patner“.

Zweimal zahlen?

Viele der Senderinhalte, heißt es in der Pressemeldung weiter, könnten auch im Offline-Modus geguckt werden. Doch bei der Euphorie, die in der Meldung versucht wird zu verkaufen, wird außer Acht gelassen, dass quasi alle Kunden in Deutschland bereits für die GEZ zahlen und somit doppelt zur Kasse gebeten werden? Dieser Verdacht liegt zumindest nahe.

Gebühren langfristig senken?

Wir fragten deshalb nach bei Frank Fischer, seines Zeichens Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, der früher zum Beispiel selbst als Unternehmensjurist bei einer Firma der RTL-Gruppe tätig war. Seine Antwort erstaunt, gibt er immerhin an, dass langfristig solche Kooperationen sogar zur Senkung der GEZ-Gebühr beitragen könnten.

„Aus meiner Sicht ist das Zustandekommen solcher Verträge gut, wenn nicht sogar begrüßenswert. Die Einnahmen, die die öffentlich-rechtlichen Sender über solche Kooperationen erzielen, können sogar dazu führen, dass die Rundfunkbeiträge auf lange Sicht gesenkt werden. Alle drei Jahre überprüft die KEF (Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) nämlich den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und empfiehlt gegebenenfalls eine Anpassung des Rundfunkbeitrags. Erzielt der öffentlich-rechtliche Sender zusätzliche Erlöse, senkt sich sein Finanzbedarf.

Fragwürdiger ist in der Praxis eher die Tatsache, dass die Produzenten wenig bis gar nicht von den Vorteilen solcher Kooperationen profitieren können. Die Vergütungen, die von den Sendern für Fernsehsendungen an die Produzenten gezahlt werden, sind entschieden zu niedrig. An der Verwertung der Programme über die Fernsehausstrahlung hinaus sollten die Produzenten angemessen vergütet werden.“
Ra Frank Fischer

Ein wenig Skepsis bleibt am Ende aber doch. Was haltet Ihr von derlei Kooperation? Findet ihr es ungerecht doppelt zahlen zu müssen?


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