Gesetz gegen Router-Zwang beschlossen

Alexander Trust, den 13. August 2015
Fritz!Box 7490
Fritz!Box 7490, Bild: Alexander Trust

Anfang des Jahres wurde es bereits leise angekündigt, nun hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Router-Zwang aufheben soll.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat die Verabschiedung eines neuen Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten angekündigt. Wird das Gesetz durch den Bundesrat bestätigt, bedeutet das für den Kunden zukünftig freie Routerwahl. Es handelt sich dabei um einer Neuregelung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG). Neben Routern dürfen auch Kabelmodems frei gewählt werden.

Router wird aktives Endgerät, kein Zugangspunkt

Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG), so erklärt das BMWi, definiert den Netzzugang des Verbrauchers als passiven Netzabschlusspunkt. Bei dem Kabelmodem oder router handelt es sich hingegen um ein aktives Endgerät. Genau wegen Lücken in der Definition haben einige Anbieter zuvor „ihre“ bereitgestellten Router als aktiven Zugangspunkt beschrieben und somit selbst darüber bestimmen dürfen.

Dazu gehören beispielsweise NetAachen (zu NetCologne gehörig) oder O2, die bei ihren VDSL- und zum Teil sogar DSL-Verträgen den Nutzern bislang die Nutzung eines Routers vorgeschrieben haben. Die Geräte wurden von einem Techniker konfiguriert, die Daten für den Internetanschluss häufig verschlüsselt auf der Hardware abgelegt, dem Nutzer jedoch nicht mitgeteilt. Auf diese Weise konnten Kunden der Anbieter nur diejenigen Router verwenden, und nicht frei wählen.

Der Gesetzentwurf ist als PDF frei einsehbar. Er wurde bereits im März zur Diskussion gestellt. Das Feedback der Industrie ist ebenfalls online einsehbar. Manche der knapp 30 veröffentlichten Stellungnahmen argumentieren, dass die Nutzer trotz des Gesetzes nur scheinbare Wahlfreiheit erhalten und das Gesetz das Verhältnis zwischen Kunden und Anbieter sogar „belasten“ werden würde.


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