BGH-Urteil: Kein Internet, kein Problem – Schadenersatz für Betroffene

dk, den 25. Januar 2013

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Kunden, deren Internetanschluss zeitweise ausfällt, ein Recht auf Schadenersatz durch den eigenen DSL-Anbieter haben. Ein Kunde von 1&1 hatte auf Schadenersatz von 50 Euro pro Ausfalltag geklagt, nachdem er wegen eines Tarifwechsels rund acht Wochen keinen Zugang zum Internet geboten bekam.

Vor Gericht wurde dem Kunden Recht zugesprochen, da die zuständigen Richter den Internetausfall als Einbuße der Lebensqualität angesehen haben. Damit wird der DSL-Anschluss auf einen Status mit einem Auto gesetzt, das nach einem Unfall ebenfalls mittels Entschädigung (z. B. Mietwagen) ersetzt werden kann. Generell erkennt das Gericht aber nur solche Gegenstände für Schadenersatz an, die die Lebensqualität mindern bzw. sich negativ auf die Lebenshaltung auswirken, was nicht auf Luxusgegenstände zutrifft.

Allerdings wird trotz des BGH-Urteils nicht bei jedem Internetausfall einen Schadenersatz für die betroffenen Kunden geben. Dieser greift nur dann, wenn die Kunden nicht über bestehende Mobilfunkverträge die Möglichkeit haben, mobil auf das Internet zuzugreifen. Zudem wird der Schadenersatz im Normalfall deutlich geringer ausfallen als die 50 Euro pro Ausfalltag, die der erwähnte 1&1-Kunde veranschlagt hat.


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