Indien: Apple darf Bezeichnung „Split View“ nicht verwenden

Alexander Trust, den 8. April 2016
iPad Pro 9,7 Zoll
iPad Pro 9,7 Zoll

Das oberste Gericht in Delhi, Indien, hat Apple verboten die Bezeichnung „Split View“ innerhalb Indiens zu verwenden, da eine lokale Softwarefirma für sich in Anspruch nimmt darauf ein Markenzeichen zu besitzen.

Mit dem neuen iPad Pro hat Apple ende letzten Jahres die Bezeichnung „Split View“ in iOS 9 eingeführt, was für „geteilte Ansicht“ steht. Konkret kann man zwei Apps in Fenstern nebeneinander benutzen – eine Form des aktiven Multitasking. Das Feature gibt es mittlerweile aber auch in OS X 10.11, um Apps im Vollbild nebeneinander anzuordnen.

Vyooh hält Markenzeichen „SplitView“ in Indien

Die Softwarefirma Vyooh, die unter anderem als Verkäufer von Microsofts Software in Indien auftritt, hat vor dem obersten Gericht in Delhi Beschwerde eingelegt. Apple verstoße gegen ein gültiges Markenzeichen, das die Firma bereits vor Jahren angemeldet habe. Konkret soll es sich um die gleichnamige Software „SplitView“ handeln, die Vyooh 2006 erstellt habe.

Apple hat Gericht bereits angerufen

Die Entscheidung des Gerichts kommt für Apple nicht überraschend, ist trotzdem unglücklich. Denn der iPhone-Hersteller ist in dieser Angelegenheit Medienberichten zufolge bereits vor dem obersten Gericht in Delhi vorstellig geworden.

Apple hat zunächst eine „Division Bench“ angerufen. Dabei handelt es sich um ein spezielles Konstrukt in indischen Gerichten. Einer speziellen Kammer sitzen zwei Richter vor, die eine Entscheidung fällen können, jedoch den Fall auch an eine andere Kammer mit mehr Richtern übergeben können. In diesem Fall hat die Kammer allerdings noch das Votum eines weiteren Richters hinzugezogen.

Auf die jetzige Entscheidung des Gerichts hat Apple Zeit bis zum 9. Mai 2016 zu antworten.


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