27.02.2008 5
Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Regelung zur Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Anders als von vielen Beobachtern erwartet, sprachen sich die Karlsruher Richter damit klar für den Vorrang der “Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” aus, wie es in der Urteilsbegründung (Volltext) hieß. Die heimliche Online-Durchsuchung verletze dieses – erstmals so formulierte – Grundrecht, wenn nicht Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestünden.
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