„Slide to unlock“: BGH entscheidet gegen Apple

Alexander Trust, den 27. August 2015
Slide to unlock - Patentskizze
Slide to unlock – Patentskizze

Der BGH hat in einem Fall Apple gegen Motorola entschieden, dass das „Slide to unlock“-Patent die Klage nicht rechtfertigt. Dieser Mechanismus sei vielmehr durch den „State of the Art“ begründet gewesen.

Der BGH hat entschieden: Apples Klage gegen Motorola, das heute zu Lenovo gehört, wird abgewiesen. Die Richter sehen in Apple „Slide to unlock“-Patent offenbar keine schützenswerte Idee, sondern nur ein Ergebnis der Zeit. Das vorgebrachte Patent basiere nicht auf einer generischen Idee. Apples Presseabteilung vermied es bislang, gegenüber Bloomberg ein Statement abzugeben und den Ausgang der Klage zu kommentieren.

Ursprünglich war Samsung Electronics ebenfalls in den Gerichtsstreit involviert, ist jedoch später aus dem Verfahren zurückgetreten. 2012 hatte das OLG München schon einmal für Apple entschieden. Das Verfahren war für eine Revision offen, jedoch zurückgestellt worden, mit Blick auf das Ergebnis der Entscheidung des BGH. Nun dürfte Motorola in Berufung gehen. Das Aktenzeichen lautet X ZR 110/13.

Das entsprechende Patent war Apple 2011 final zugesprochen worden, nachdem es zuvor einige Widersprüche gegeben hatte.


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