Technisch interessante Klage gegen Apple wegen Facetime unter iOS 6

Jonny Random, den 3. Februar 2017

Eine neue Sammelklage wurde jüngst in den USA gegen Apple eingereicht. Sie betrifft den Videotelefoniedienst Facetime und spricht von einem durch Apple vorgeschobenen Fehler, um ein Update zu erzwingen.

Sammelklagen in den USA muten oft verrückt an und auch in diesem Fall sieht zunächst alles nach einer weiteren unausgegorenen Anschuldigung aus, doch der Sachverhalt stellt sich auf den zweiten Blick als nicht uninteressant dar. Die in Kalifornien eingereichte Klage wirft Apple vor im Jahr 2014 Facetime absichtlich unbrauchbar gemacht zu haben, um Nutzer zu einem Update auf iOS 7 zu zwingen.

Dies soll erreicht worden sein, indem ein  für Facetime nötiges Zertifikat unter iOS 6 nicht verlängert wurde. Das Ziel Apples: Geld sparen.

Patentstreit um Facetime

Hintergrund der Affäre ist laut den Klägern der Patentstreit zwischen Apple und dem Patenttroll VirnetX um die Realisierung von Facetimeanrufen via Peer-to-Peer, also direkt von Nutzer zu Nutzer. VirnetX hatte es 2012 geschafft Apple die Nutzung der angeblichen Eigenentwicklung zu verbieten, was auch die Qualität des Dienstes zeitweise geschmälert haben soll, denn Apple war fortan gezwungen die Daten Über zwischengeschaltete Server zu schicken. Hierzu nutzte es Ressourcen des Content-Delivery-Netzwerks Akamai. Das jedoch wurde nach dem Urteil gegen Apple schnell sehr kostspielig, weil nun alle Facetimeanrufe auf diese Weise abgewickelt wurden. Als Apple eine neue Peer-to-Peer-Methode fand, soll es diese in iOS 7 implementiert und den Support für iOS 6 auslaufen lassen haben, indem es das hierfür nötige Zertifikat nicht verlängerte. Die Anklage verweist auf interne E-Mails aus dem Unternehmen, die dieses Vorgehen belegen sollen. Ein Entwickler soll offen gesagt haben, dass Facetime unter iOS 6, das also die teure Methode nutzte, unbrauchbar gemacht wurde und der einzige Weg es wieder zum Laufen zu bringen ein Update sei. Die Klage wirft Apple Beeinträchtigung des Eigentums der Nutzer vor und schließt mögliche Schäden respektive unlauteren Wettbewerb nicht aus.


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