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BGH-Urteil: Kein Internet, kein Problem – Schadenersatz für Betroffene
 25.01.2013   4

BGH-Urteil: Kein Internet, kein Problem – Schadenersatz für Betroffene

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Kunden, deren Internetanschluss zeitweise ausfällt, ein Recht auf Schadenersatz durch den eigenen DSL-Anbieter haben. Ein Kunde von 1&1 hatte auf Schadenersatz von 50 Euro pro Ausfalltag geklagt, nachdem er wegen eines Tarifwechsels rund acht Wochen keinen Zugang zum Internet geboten bekam.


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