21.08.2010 19
Es ist gar nicht so lang her, dass wir über den kuriosen Fall “Apple gegen Apfelsupport” berichteten, bei dem sich Apple gegen den “Apfelsupport” und dessen Wortmarkeneintragung vor Gericht durchsetzte. Nun darf man erneut über einen deutschen Gerichtsbeschluss ungläubig den Kopf schütteln. Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied in dieser Woche, das die Firma koziol aus Erbach den Eierbecher “eiPOTT” unter diesem Namen nicht weiter verkaufen darf und bestätigte damit Apples Antrag vollständig.