iPhone Developer License Agreement: die EFF veröffentlicht und kritisiert

rj, den 9. März 2010
Electronic Frontier Foundation
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Ein „einseitiger Vertrag“ sei das iPhone Developer Program License Agreement, das bemerkenswert selten publiziert oder gar öffentlich diskutiert werde. Die Electronic Frontier Foundation hat das Abkommen zwischen Apple und jedem App-Entwickler nun über den Freedom of Information Act von der NASA erhalten und übt harsche Kritik. „Feudal“ seien die Vorschriften, die sich Apple dank ihrer Monopolstellung erlauben könne.

Weshalb beispielsweise vorerst abgelehnte Apps nicht über alternative Quellen vertrieben werden, hat nicht nur mit dem kleineren Markt via Cydia oder Rock zu tun: Wer das iPhone-SDK verwendet, darf damit erstellte Apps nur über den App Store vertreiben. Auch bei Ablehnung ist der Vertrieb über Cydia bzw. Rock schlicht untersagt.

Noch weiter gehen die Bestimmungen, was Reverse Engineering oder Interoperabilität mit anderen Betriebssystemen oder Programmen angeht. In Sachen DRM, Signierung, Verifizieriung und Authentifizierung gegenüber Apple-Software ist jegliche Bastelei verboten – einerseits verständlich, andererseits eine seltsame Form der Sippenhaft, was iPhone-SDK und weitere Appleprodukte angeht, da der SDK-Vertrag dies pauschal für alle Apple-Softwareprodukte und -technologien untersagt.

Nicht alle Beschränkungen des Lizenzabkommens seien rechtlich auch durchsetzbar, in der Praxis dürfte das keine große Rolle spielen, da Apple Apps und Entwickler ohne weitere Begründung (und eigenes Risiko) von der iPhone-Plattform ausschließen kann. Wenige Entwickler werden sich im Zweifelsfall auf eine Auseinandersetzung einlassen, und die Vertragsbedingungen eben akzeptieren.

Dass der Vertrag selten in der Öffentlichkeit diskutiert wird, ist zu guter Letzt ebenfalls mitbedingt durch den Vertrag selbst: „Öffentliche Stellungnahmen“ zu dem Vertragsbedingungen sind untersagt. Der Vertragstext selber ist nicht als vertraulich gekennzeichnet – was angesichts der gesetzlichen Verpflichtung staatlicher Institutionen wie eben beispielsweise der NASA, die Vertragsbedingungen via FOIA-Antrag offenzulegen, auch witzlos wäre – aber eine öffentliche Diskussion unzufriedener Entwickler wird so offensichtlich wirksam unterbunden.

Das Fazit der EFF: Ein einseitiges Abkommen, das Apple in jeder Beziehung in Vorteil setzt, bis hin zur Haftung, die im Falle Apples nie höhere Summen als 50 Dollar umfasst. Viele Details sind bereits altbekannt – dass sich Apple den „Killswitch“ zur ferngesteuerten Deaktivierung beliebiger Apps auf allen Geräten vorbehält, ist bekannt, ebenso die empfindliche Haltung in Cupertino, was das unerwünschte Herstellen von Interoperabilität angeht, siehe die endlose Geschichte um den Palm Pre-Sync oder das Vorgehen gegen BluWiki.

Ermöglicht wird das durch das Monopol Apples auf der iPhone-Plattform, auf die man keine Konkurrenz eindringen lässt. Dass ein solches Monopol in Sachen Sicherheit, Standardisierung etc. seine Vorteile haben mag – unbestritten. Dass es ebenso zu gelinde gesagt einseitigen, restriktiven und nicht zuletzt rechtlich fragwürdigen Vorgehensweisen gegen ausgerechnet jene Akteure führt, die der iPhone-Plattform zu ihrem Siegeszug entscheidend mitverholfen haben, steht ebenso außer Frage. Mit dem „Rip.Mix.Burn.“-Apple von vor einigen Jahren hat das nicht mehr viel zu tun.

Die EFF hat das Lizenzabkommen als PDF publiziert, eine neuere Version sei bereits in Kraft. Detail am Rande: Die Bürgerrechtsorganisation hat nach anfänglichen Zulassungsproblemen eine EFF-App im App Store unterbringen können. Als Verkäufer tritt die EFF dabei nicht selbst auf.


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