Verbraucherschützer gegen Lockvogelangebote von Amazons Cyber Monday

Alexander Trust, den 1. Dezember 2010

Amazon hatte diesen Montag zum ersten Mal in Deutschland seinen Cyber Monday ausprobiert. Es war eine Rabattaktion, bei der Artikel vergünstigt abgegeben wurden, so z. B. eine PlayStation 3 zu einem unschlagbar günstigen Preis.

Amazon bot am Montag im Rahmen des Cyber Monday z. B. eine PS3 für 177,77 Euro gegenüber dem regulären Preis von knapp 300,00 Euro an. In Zeitabschnitten von je zwei Stunden wurden verschiedene, von den Kunden Monate zuvor in einer Umfrage ausgewählte, Produkte zu stark reduzierten Preisen angeboten. Ab 10 Uhr in der Früh konnten Käufer zuschlagen. Das allerdings war so einfach nicht. Die Situation stellte sich wie in dem Video dar, das man im Anhang des Beitrags sehen kann: Ein Countdown lief herunter und sobald der Button erschien, das Produkt in den Warenkorb zu legen, klickten die Käufer darauf. In der Folge bekamen die allermeisten Käufer aber nur die Mitteilung angezeigt „Angebotsstatus wird geladen“. In derselben Zeit waren die Produkte aber schon längst ausverkauft. Die Angebote wurden nicht in den Warenkorb gepackt, auch ein Reload im Browser half nicht. Wir würden behaupten, dass einige der Angebote gar in der „ersten“ Sekunde ausverkauft waren. Wirklich erbaulich ist das also nicht.

Marketing-GAU

Es ist nun die Rede davon, dass Amazon aus dem Cyber Monday in Deutschland lediglich eine Marketing-Aktion gemacht hat. In den USA wird der Cyber Monday schon länger betrieben. Dort stellen, wie es heißt, die Hersteller die Produkte zur Verfügung und können auch den Preis bestimmen, zu dem das Produkt angeboten wird. In Deutschland allerdings ist diese ganze Aktion wohl nur auf dem „Mist“ von Amazon selbst gewachsen. Ein ZDNet-Leser will sogar auf Nachfrage von Amazon erfahren haben, dass lediglich 40 – in Worten Vierzig – PlayStation 3 für das Cyber-Monday-Angebot abgestellt waren. Es darf aber bezweifelt werden, dass tatsächlich jemand weiß, wie viele Produkte Amazon vorrätig hatte.

Technische Probleme

Auf diversen Internetseiten ist zu lesen, dass es Probleme mit Firefox oder dem Internet Explorer gab. Wir können durchaus davon ausgehen, dass es sich nicht um ein browserspezifisches Problem handelt. In unserer Redaktion versuchten wir zu verschiedenen Zeitpunkten den Kauf u. a. einer PS3 aus Chrome heraus oder die Rocky-Blu-Ray-Sammlung im Safari zu erwerben. Jedes Mal mit demselben Ergebnis. Sehr wohl technische Schwierigkeiten gab es mit dem Browser Opera, der mit der Darstellung des Widgets nicht zurechtkam.

Was tun

Netzwelt berichtet, dass enttäuschte Kunden nun hergegangen sind und bei Amazon die Produkte absichtlich schlecht bewertet haben. In der Folge des Cyber Monday hat beispielsweise die PlayStation 3 Hunderte schlechter Bewertungen erhalten. Die verprellten Kunden machten ihrem Ärger Luft. Doch Amazon möchte das offenbar nicht so stehen lassen und hat die schlechten Bewertungen kurzerhand wieder gelöscht, dies kann man aus einer neuen Bewertung auf der PlayStation-3-Produktseite entnehmen.

Amazon selbst hat nur einen sehr grotesken Text ins Netz gestellt, der kaum als Stellungnahme durchgehen kann. Unter diesem Beitrag ist eine Diskussion möglich, an der bereits ebenfalls mehr als Hundert Käufer mehr oder weniger nur frustriert auf diesen Deeskalationversuch reagiert haben. Der Text liest sich bald wie eine automatisch generierte E-Mail von Marcell D’Avis und 1&1. Da wird an den Problemen vorbei geschrieben. Natürlich ist das eine gangbare Strategie aus der Position des Händlers heraus. Man muss allerdings abwarten, wie nachhaltig sich dieser „Flop“ auf das Kaufverhalten einiger Stammkunden bei Amazon auswirkt. Wenig schmeichelhaft sind zudem viele Kommentare auf Amazons Facebook-Seite.

Verbraucherschutz

Der Verbraucherschutz nun nimmt die anfangs erwähnten, begrenzten Stückzahlen zum Anlass, von einem Lockvogel-Angebot zu sprechen. Die Verbraucherzentrale Bayern äußerte gegenüber der Augsburger Allgemeinen sogar den Vorwurf des „Unlauteren Wettbewerbs“. Es sei allerdings schwer, dies dem Unternehmen nachzuweisen. Abmahnen könnte man das Unternehmen aber in jedem Fall, wenn sich Käufer mit einer eidesstattlichen Erklärung an die Verbraucherzentrale wenden würden, und demnach bezeugen, dass Sie just zum Zeitpunkt des Angebots schon nicht mehr in der Lage waren, die angebotene Ware zu erstehen.

Vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZVB) hieß es gegenüber Golem zudem, dass die Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung eher gering seien. Auch würde der Gesetzgeber in diesem Fall den Vebraucher benachteiligen. Man spricht dennoch ganz klar von Lockvogel-Angeboten. Amazon könnte sich aber jederzeit damit herausreden, dass man mit der Nachfrage nicht rechnen musste. Dies allerdings wirft bei uns die Frage auf, ob nicht doch von einem so großen Ansturm ausgegangen werden konnte. In den USA wurde offenbar am Cyber Monday mehr als 1 Milliarde US-Dollar umgesetzt und dort ist das Angebot schon länger durchgeführt worden. Wenn man für Deutschland zwar in anderen Dimensionen rechnen kann, dann doch zumindest in einem Maßstab, der der ganzen Aktion auch gerecht wird.


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