Medal of Honor: Kommt nach der Indizierung die Beschlagnahmung?

Redaktion Macnotes, den 7. Januar 2011

In dem Bericht der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien für das abgelaufene Jahr steht jetzt schwarz auf weiß, dass Medal of Honor in der originalen Version auf dem Index steht. Etwas verharmlosend heißt dieser Index in der Amtssprache der Behörde lediglich „Listenbereich B“. Diese „Liste B“ ist aber nichts anderes als die Blacklist, die Liste potenzieller Kandidaten für ein Verbot, das in letzter Konsequenz mit der Beschlagnahmung durch die Polizei endet.

Deshalb hat Publisher und Entwickler Electronic Arts bereits Klage gegen die Indizierung eingereicht. Nun also müssen sich erst einmal die Gerichte mit dem Thema beschäftigen. Wenn das Urteil zu Ungunsten des Klägers ausfällt, ist eine Beschlagnahmung des Titels hierzulande nicht mehr auszuschließen. Dass dies kein Horror-Szenario aus einer fernen Welt ist, sondern eine realistische Möglichkeit, beweist die Tatsache, dass erst im November letzten Jahres der Titel Silent Hill – Homecoming dieses Schicksal erlitten hat.

Die sicherste Möglichkeit, der Beschlagnahme zu entgehen, ist die Kennzeichnung und damit die Freigabe durch die USK. Denn Titel mit einer Altersfreigabe, auch wenn sie erst ab 18 Jahren erteilt wird, sind von einer Indizierung ausgeschlossen. Doch wie das Gericht entscheidet, ist nach wie vor offen.


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