Apple schützt Marken: 42 Warenklassen in Europa und ein Verfahren gegen „Prostitunes“

rj, den 7. März 2011

Nicht kleckern, klotzen: Apple hat Anträge auf Markenschutz für „Apple“ in 42 der insgesamt 45 internationalen Warenklassen in Europa eingereicht. Darunter befinden sich auch Warengruppen wie Fleisch, Fisch, Tiefkühlgemüse und Obst (!). welche Schutzanträge bewilligt werden, steht aus. Der Verzicht auf die Warengruppe „Handfeuerwaffen“ wird heiter als Friedensliebe kommentiert, hingegen ist der jüngste Markenstreit Apples in Deutschland geeignet, schlimmeres befürchten zu lassen. Mit „Prostitunes“ wurde ein DJ-Format von geringster Verwechslungsgefahr eingestampft.

Bislang ließ Apple seine Marken und Markengruppen in der Regel einzeln oder in kleineren Grüppchen eintragen und schützen, der jetzige Rundumschlag ist ein Novum, sowohl was die Zahl als auch die Reichweite der beantragten Schutzrechte angeht. „Apple“ will man in allen bis auf drei internationalen Klassen schützen lassen – recht naheliegende Gruppen wie Spiele, Telekommunikations-Dienstleistungen, Bildung oder Musikinstrumente werden ebenso zum Schutz beantragt wie das bereits erwähnte Tiefkühlobst, Bier, Fahrzeuge oder Versicherungsdienstleistungen.

Was nicht bedeutet, dass Apple auf allen diesen Feldern Aktivitäten plant – stattdessen wird es zumeist darum gehen, eine Handhabe gegen etwaige Trittbrettfahrer zu haben, sollte sich Verwechslungsgefahr eines Angebots mit jenen Apples ergeben. Auch das kann aber folgenreich sein, wie es das jüngste Beispiel in Sachen Apple-Namensrechte zeigt.

Aus den Begriffen „Prostitute“ und „Tunes“ hat Event-Veranstalter Martin Stappen DJ den Namen für eine Veranstaltungsreihe in Viersen zusammengesetzt: das resultierende „Prostitunes“ ist nun von Apple beanstandet worden. Die Verwechslungsgefahr mit iTunes sei zu groß, Löschungsaufforderung, Unterlassungserklärung und anwaltliche Kostennote gingen von Apple an den Studierenden, der eine Rechtsstreitigkeit nicht finanzieren kann – und auch keinen Neuanfang unter anderem Namen, da die Abmahnung und die entstandenen Kosten das notwendige Kapital aufgefressen haben. Wenn klar wird, in welchen Warengruppen der beantragte Markenschutz Apples nun ebenfalls bald gilt, werden sich manche Anbieter von Waren mit Apfelbezug möglicherweise Gedanken machen müssen.


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