Megaupload-Daten sollen gelöscht werden

Alexander Trust, den 30. Januar 2012
Megaupload
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Ab Donnerstag könnten schrittweise die Daten des Filehosting-Dienstes Megaupload gelöscht werden. Den Nutzern droht somit ein Verlust der dort gespeicherten und hinterlegten Daten, gleichzeitig gibt es aber dann auch keine Möglichkeit mehr, den Raubkopierern habhaft zu werden. Laut Fachanwalt Udo Vetter werden Megaupload-Nutzer wahrscheinlich nicht rechtlich belangt, die BILD-Zeitung behauptet indes das Gegenteil.

Seit der Festnahme des Megaupload-Verantwortlichen Kim Schmitz alias Kim Dotcom können Nutzer nicht mehr auf ihre Daten im Filehosting-Dienst zugreifen – Megaupload ist von den Behörden wegen illegaler Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten vom Netz genommen worden.

Daten-Löschung?

Wie das Nachrichten-Portal ntv informiert, soll es gut möglich sein, dass die User der Plattform nie mehr an ihre dort hinterlegten und gespeicherten Daten kommen. Wie die US-Staatsanwaltschaft mitteilt, könnten die IT-Dienstleister, in deren Rechenzentren Computer von Megaupload angemietet und dort Filme, Musikdateien oder Fotos gespeichert wurden, damit anfangen, sämtliche (auch legale) Daten zu löschen, da diese nun nicht mehr benötigt würden. Einige Daten seien kopiert worden, an weiteren Daten seien die Behörden nicht interessiert, heißt es.

Keine Konsequenzen?

Wer Zugriff auf die Daten haben wolle, müsse sich mit den Betreibern der Rechenzentren in Verbindung setzen, heißt es. Fachanwalt Udo Vetter geht nicht davon aus, dass die Nutzer des Filehosting-Dienstes Megaupload mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hätten. Die BILD-Zeitung behauptet indes das Gegenteil und spricht sogar von eine Abmahnwelle, die in der Folge des Megaupload-Scheiterns über Deutschland schwappt.

Es wird vermutet, dass auf den Megaupload-Servern keine Verbindungsdaten gespeichert worden seien und sich keine einzelnen User identifizieren lassen würden. Weiß die BILD mehr? Jene, die über Kreditkarte oder per Banküberweisung bezahlt hätten, seien zwar unter Umständen identifizierbar, es sei jedoch daraus kein eindeutiger Anfangsverdacht herleitbar, so Vetter. Erst vor kurzem wurde von Medienanwalt Christian Solmecke die Frage diskutiert, ob Nutzer des Filehhosting-Dienstes rechtlich belangt werden könnten.


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