Facebook vs. Facebox: Social Network will Touristen-Videobox auf Norderney verbieten lassen

Alexander Trust, den 20. April 2012
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Da sich die beiden Namen Facebook und Facebox zu sehr ähneln würden, wollen die Betreiber des Sozialen Netzwerkes die „Facebox“-Holzbox auf Norderney verbieten lassen. Der umgebaute Badekarren wurde im Rahmen einer PR-Aktion erstellt – in ihm können Videos von Urlaubern aufgezeichnet und später (wer möchte) via Facebook hochgeladen werden.

Nun wurde die Kurverwaltung von Facebook-Verantwortlichen darüber informiert, dass es ihr untersagt sei, die „Facebox“ weiter zu betreiben. Beide Namen würden sich zu sehr ähneln. Dabei hatte Kurdirektor Wilhelm Loth bereits im Frühjahr vergangenen Jahres den Namen „Facebox“ beim Patentamt eintragen lassen. Die Anwälte des Sozialen Netzwerks fordern, dass der Eintrag im Patentregister zurückgenommen wird, da die Verwechslungsgefahr zwischen beiden Begriffen sehr groß sei.

Was genau ist die facebox? Eine Erklärung wird auf der Homepage der Insel Norderney gegeben:

„In einem umgebauten Badekarren mit der markanten Aufschrift „facebox“ können sich Gäste und Einheimische per Videobotschaft zu ihrer Insel Norderney bekennen. Die schönsten und außergewöhnlichsten Beiträge werden auf www.facebook.com/norderney veröffentlicht. Weitere Videos werden über www.youtube.com/faceboxNorderney hochgeladen“

Auf Konfrontationskurs

Die Kurverwaltung gibt bekannt, dass sie nicht an einem Vergleich mit Facebook interessiert sei. Man warte ab, wie das Patentamt entscheidet, heißt es.


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