Apple einigt sich mit Eltern deren Kinder im iTunes App Store shoppten

Alexander Trust, den 26. Februar 2013
Apple Store in der Grand Central Station, New York City
Apple Store in der Grand Central Station, New York City

Einen Vergleich geschlossen hat der iPhone-Hersteller Apple aus Cupertino mit einer Gruppe von Eltern, die eine Sammelklage unternommen hatten. Ihre Kinder hatten im App Store in (kostenlosen) Apps In-App-Käufe getätigt und damit immense Kosten verursacht. Nun winkt eine Entschädigung.

Apple wurde vorgeworfen, keine Maßnahmen in sein mobiles Betriebssystem und entsprechende Apps eingebaut zu haben, die den wahllosen In-App-Kauf durch Fehlbedienung verhindert hätte. Die Eltern hatten sich beschwert, dass ihr Kinder virtuelle Währung in Videospielen kaufte und dabei nicht wusste, dass sie damit in Wirklichkeit echtes Geld ausgäben.

Entschädigung

Apple hat sich nun darauf eingelassen, die Betroffenen zu entschädigen. Angedacht ist, „jedem Betroffenen“ einen 5 US-Dollar-iTunes-Gutschein sowie weitere 5 USD in Bar auszuzahlen. Sollte der entstandene Schaden nachweislich über 30 US-Dollar gelegen haben, könne man ebenfalls eine Rückforderung der kompletten Summe unternehmen.

In einigen Fällen hatten die Kinder der Kläger mehrere hundert Dollar leichtfertig in so genannten „Freemium“-Apps ausgegeben, die dazu einladen, virtuelle Währung zu kaufen, um den Spielfortschritt zu beschleunigen.
Hatte man einmal ein Passwort für den Kauf einer App, eines Songs oder sonstiger Inhalte im App Store angegeben, wurde das für eine lange Weile nicht ein zweites Mal erneut abgefragt und die Kinder konnten dann ohne das Passwort zu kennen Einkäufe tätigen. Apple hat dieses Verhalten bereits mit iOS 4.3 ausgebessert.

Ursprünglich ging die Gruppe von Eltern im April 2011 vor Gericht. Nicht ganz ein Jahr danach wurde also eine Einigung erzielt.

Auszahlung nicht vor Ende 2013

Auf GigaOM wird erläutert, dass das US-Justizwesen derart funktioniert, dass mit einer Auszahlung nicht vor Ende 2013 oder Anfang 2014 zu rechnen sei. Denn zunächst müsse ein Bundesrichter dem Vergleich zustimmen, dann gäbe es eine Phase, in der Ansprüche von Geschädigten gesammelt würden. Danach müsse erneut ein Richter die eingereichten Ansprüche überprüfen. Erst dann kann Apple Entschädigungen an die Eltern zahlen.

Kunden werden informiert

Unklar ist, wie groß der „Schaden“ für Apple dadurch werden könnte. Als gesichert gilt, dass 23 Millionen iTunes-Kunden, die einmal oder öfter In-Game-Währung gekauft haben, wenn es soweit ist, eine entsprechende E-Mail von Apple mit entsprechenden Informationen erhalten wird.


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