iPhone: Slide-to-Unlock-Patent in Deutschland ungültig

Stefan Keller, den 5. April 2013
iPhone 5
iPhone 5

Im Patentstreit zwischen Apple und Motorola hat das Bundespatentgericht das „Slide-to-Unlock“-Patent von Apple für ungültig erklärt. Realistisch betrachtet hat sich dieser Schritt bereits angedeutet. Das Patent sei „prior-art“ und implementiere zudem eine Software-Lösung, die keine technische Innovation darstelle.

Laut FOSS Patents war es den beteiligten des Patentstreits allerdings im Vorfeld klar, dass das Bundespatentgericht das EU-Patent EP1964022 für nichtig erklären wird. Apple zieht damit den Kürzeren, denn der iPhone-Hersteller hat die ganze Zeit noch versucht, das Patent zu erhalten. Für das Gericht reichten die Versuche aber nicht aus, denn im Grundsatz gab es eine solche Technologie bereits.

Das Bundespatentgericht bezieht sich hierbei auf das Neonode N1m, das bereits 2004 auf den Markt kam und damals ebenfalls zeigte, wie man mit einem Touchscreen ein mobiles Gerät entsperren kann. Was Apple im eigenen Slide-to-Unlock-Patent präsentiert unterscheide sich nicht grundsätzlich von dem bereits bekannten Bedienkonzept. Die Unterschiede reichen nicht aus, um den Vorgaben des europäischen Patentrechts zu genügen. Außerdem sei die Lösung für das beschriebene Problem eine reine Software-Angelegenheit, die keine technologische Innovation hervorbrachte.

Vor Kurzem erst hatte das US-Patentamt Apple die Design- und Softwarepatente auf Slide-to-Unlock und das originale iPhone-Design gewährt. Hingegen war ein Richter aus den Niederlanden schon im August 2011 der Meinung, dass zumindest das Patent zum Entriegeln eines iPhones nicht haltbar sei. In den Niederlanden folgte man dabei einer ganz ähnlichen Argumentation wie zuletzt in Deutschland: Der einzige Unterschied zwischen dem Neonode N1m und dem iPhone sei, dass sich das Bild nicht mitbewege, aber das reiche nicht aus, um Apple die Erfindung zuzusprechen, wurde damals argumentiert.

(via AppleInsider)


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