Einstweilige Verfügung wegen jDownloader 2 erwirkt, Software nicht illegal

Alexander Trust, den 19. Juni 2013
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jDownloader 2 ist nicht illegal, wie einige Medien tagsüber fälschlicherweise berichteten. Tatsächlich aber wurde eine einstweilige Verfügung gegen den Anbieter AppWork GmbH erwirkt.

jDownloader 2 enthielt ein Feature, das den Download von RTMPE-geschützten Videostreams von Streaming-Portalen anbot. Geklagt hat MyVideo, ein Tochterunternehmen von ProSiebenSat.1 Media. Die einstweilige Verfügung untersagt die Weitergabe oder das Anbieten von jDownloader 2 zum Download, da das Programm im vorliegenden Zustand einen Verstoß gegen §95a UrhG begeht.

Neue Version

Der Anbieter AppWork stellt in einer Stellungnahme klar, dass dieses Feature lediglich Bestandteil der Nightly Builds der Beta-Version von jDownloader 2 gewesen sei und nicht in der offiziellen Download-Version enthalten. Darüber hinaus hat man das Feature zum Download geschützter RTMPE-Streams nun aus dem Programm entfernt. Damit sei es nach Auffassung von AppWork nicht mehr „illegal“. Bei Zuwiderhandlung gegen die einstweilige Verfügung hätte AppWork mit einem Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro belegt werden können.

Während die einstweilige Verfügung nur die Weitergabe temporär unterbunden hätte, wird erst am 12. September das Hauptsache-Verfahren in dem Fall vor dem LG Hamburg verhandelt werden.

Missverständlich formuliert

Ausgangspunkt für die falsche oder missverständliche Berichterstattung war ein mehrdeutiger Blogbeitrag des IT-Anwalts Thomas Stadler aus Freising.

Dieser hatte nach dem „Wirbel“, so schreibt er jetzt, den sein Beitrag verursacht hat, diesen ebenfalls um ein Update erweitert. Durch das Entfernen der bemängelten Funktionalität sei es weiterhin möglich jDownloader 2 zum Download anzubieten.

Da es sich bei jDownloader um Open-Source-Software handelt, ist zudem nicht ausgeschlossen, das andere Entwickler das illegale Feature dennoch weiter anbieten werden, in speziell angepassten Versionen der Software, die aber dann nicht mehr von AppWork angeboten wird.


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