Apple: Verkaufsverbot für Samsung-Produkte in USA abgelehnt

Alexander Trust, den 28. August 2014
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Richterin Lucy Koh vom US-Bezirksgericht hat einen Antrag Apples abgelehnt, Samsung-Produkte mit einem Verkaufsstopp zu belegen. Diesen wurde in einem Gerichtsverfahren von einer Jury bereits beschieden, sie würden gegen Apple-Patente verstoßen.

Zum jetzigen Zeitpunkt steht das Urteil eines ersten Prozesses aus dem Vorjahr und ein weiteres aus diesem Jahr. Im Mai entschied eine Jury abermals mehr oder weniger zugunsten Apples. Samsung soll gegen drei Patente von Apple verstoßen, doch Apple auch gegen eines von Samsung, lautete das Urteil. Apple hatte im Nachgang dieser Entscheidung versucht einen Verkaufsstopp der Produkte zu erreichen, die beurteilt wurden, drei von Apples Patenten zu verletzen.

Apples Begründung nicht ausreichend

Richterin Lucy Koh hat den Antrag auf das Verkaufsverbot jedoch abgelehnt, da Apples Begründung ihr nicht ausreicht. Der iPhone-Hersteller aus Cupertino konnte laut Koh nicht zeigen, dass man durch die betroffenen Geräte selbst weniger Produkte verkauft habe oder das Image des Konzerns darunter gelitten hat. Auch konnte Apple nicht hinreichend begründen, dass gerade die betroffenen Patente ein Grund für entstandenen Schaden sein sollen. Das Gericht erwartet von Apple, dass es einen Kausalzusammenhang „belegt“, gerade was den Imageschaden angeht, ehe es ein solches Verkaufsverbot erlässt.

„Apple has not established that it suffered significant harm in the form of either lost sales or reputational injury. Moreover, Apple has not shown that it suffered any of these alleged harms because Samsung infringed Apple’s patents. The Federal Circuit has cautioned that the plaintiff must demonstrate a causal nexus between its supposed harm (including reputational harm) and the specific infringement at issue. Apple has not demonstrated that the patented inventions drive consumer demand for the infringing products“
Lucy Koh

Die Entscheidung der Richterin basiert sowohl auf den Inhalten des vorherigen Gerichtsverfahrens als auch Anhörungen beider Parteien.

Ein Apple-Patent bereits wieder vom Tisch

Eines der betroffenen Patente, das ein Verfahren zur Autovervollständigung von Text bei der Eingabe über die Bildschirmtastatur beschreibt, wurde Apple nachträglich vom US-Patentamt aberkannt. Samsung informierte die Richterin darüber – entsprechend unklar ist, ob der im Urteil zugesprochene Schadenersatz in Höhe von $119.6 Millionen überhaupt anfällt. Gegen die Entscheidung des US-Patentamtes kann Apple vorgehen.

Beide Unternehmen haben sich zuletzt darauf geeinigt, ihre Streitigkeiten außerhalb der USA außergerichtlich zu klären. Es wird also derzeit von Apple und Samsung nur noch in Kalifornien gestritten.


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