Apple verliert Patentstreit mit Universität von Wisconsin

Alexander Trust, den 14. Oktober 2015
Apple A8
Apple A8

In Madison, USA, hat eine Jury in einem Patentklage-Verfahren zugunsten des Klägers, der Universität von Wisconsin, entschieden und damit gegen Apple.

Apple hat sich einer Jury in Madison zufolge schuldig gemacht, fremde Technologie eingesetzt zu haben, und zwar Technologie, die in den Apple A7, A8 und A8X Chips Verwendung fand. Diese Technologie soll der Universität von Wisconsin gehören. Die Chips von Apple kamen in Apples iPhone 5s, dem iPhone 6 und iPhone 6 Plus, sowie einer Reihe von iPads zum Einsatz.

Klage der Universität aus 2014

Im Januar 2014 bereits hatte die Wisconsin Alumni Forschungsstiftung Apple verklagt und behauptet, dass der iPhone-Hersteller gegen ein Patent verstößt, das der Institution 1998 zugesprochen wurde und zur Steigerung von Chip-Effizienz dient.
Apple wies die Vorwürfe von sich und beantragte zunächst die Überprüfung des Patentanspruchs, behauptete, das Patent sei ungültig. Doch das US-Patent- und Markenamt lehnte die Überprüfung ab.

Nun hat das US-Bezirksgericht, dem Richter William Conley vorsitzt, die Jury-Entscheidung zur Kenntnis genommen, die für Apple bis zu 862,4 Millionen US-Dollar Strafe bedeuten könnte. Dies berichtet die Agentur Reuters. Richter Conley hat nun festgelegt, dass das Verfahren in drei Schritten fortgesetzt wird. Zunächst wird die Frage der Verantwortlichkeit geklärt, dann diejenige des Schadens und zuletzt die Frage, ob Apple absichtlich gegen das Patent verstoßen hat. Sollte Absicht nachgewiesen werden, wird die Strafe entsprechend höher ausfallen.

Neue Klage eingereicht

Die Alumni-Forschungsstiftung hat in der Zwischenzeit vergangene Woche abermals Klage eingereicht. Denn In der Zwischenzeit hat Apple neue Geräte mit dem Apple A9 und A9X angekündigt oder bereits veröffentlicht. Den Universitäts-Angehörigen zufolge verstoßen diese ebenfalls gegen das Patent.

Die Institution hat im Jahr 2008 eine ähnliche Klage gegen Intel angestrengt. Bevor das Verfahren vor Gericht startete, einigte man sich jedoch außergerichtlich.


Ähnliche Nachrichten