iPhone-Klage: Brite erfindet neues Geschäftsmodell

Alexander Trust, den 2. Dezember 2015
iPhone 6s und iPhone 6s Plus
iPhone 6s und iPhone 6s Plus

Ich schlage vor, wir überlegen uns ernsthaft, ob unser iPhone kaputt ist. Wir sollten zu dem Ergebnis kommen, dass es kaputt ist, und es dann zur Reparatur einreichen.

Wenn wir das iPhone dann repariert zurückerhalten, klagen wir gegen Apple und erhalten zusätzlich noch Schmerzensgeld. So geschehen in Großbritannien. Kläger Deric W. hat in Zusammenarbeit mit dem dortigen Richter ein neues Geschäftsmodell etabliert.

Richterliche Entscheidungen sind nicht immer nachzuvollziehen. In Großbritannien wurde jüngst eine Entscheidung gefällt, die iPhone-Besitzer entzücken dürfte. Wir haben ein Problem, wir stellen uns dumm, und am Ende bekommen wir so viel Geld, dass wir uns davon drei iPhones kaufen können.

Backup vor Reparatur

Wenn jemand ein iPhone zur Reparatur in einen Apple Store bringt, dann wird er vom Personal mindestens einmal, gerne aber häufiger daran erinnert, dass es sinnvoll wäre, ein Backup zu erstellen. iCloud-Nutzer kommen heutzutage ja sogar in den Genuss von automatisch erstellten Backups in der Cloud, die per WLAN hochgebeamt werden.

Doch im Fall von Deric W. aus Großbritannien, der jetzt vor Gericht gegen Apple gewonnen hat, ist Einiges anders gelaufen. W. hat ein iPhone zur Reparatur abgegeben, wurde mehrfach daran erinnert, dass er ein Backup seiner Daten benötige, um „in jedem Fall“ hinterher auf seine Fotos, Kontakte und Termine zurückgreifen zu können. Apple kann dem Kunden nicht garantieren, dass der Schaden repariert werden kann, ohne dass Komponenten ausgetauscht werden müssen oder betroffen sind, die die Daten auf dem Gerät beeinflussen. W. gab das iPhone ab, obwohl er kein Backup angefertigt hatte, wenngleich dies einen Aufwand von 5 Minuten bedeutet hätte.

Datenverlust

Als W. sein iPhone zurückbekam staunte er trotzdem, weil keine Daten darauf enthalten waren. Grund genug für den Briten, vor Gericht zu ziehen. Fotos seiner Flitterwochen seien auf dem iPhone gewesen und Kontaktdaten aus 15 Jahren Geschäftsbeziehungen. Nun muss man sich an dieser Stelle fragen, ob W. diese Daten alle von Zauberhand in das iPhone eingetippt hat, oder ob sie nicht doch auf irgendeine Form schon digitalisiert waren oder zumindest in Papierform vorlagen.
Als Mac-Nutzer hat man es schön einfach, weil die Daten mit dem Kalender und der Kontakte-App synchronisiert werden. Gehen wir davon aus, dass W. kein Mac-Nutzer ist, dann sind die Kontaktdaten doch irgendwo hergekommen. Vielleicht hat sie Bibi Blocksberg auf das Smartphone von Deric W. gehext und der Richter sich diesem Märchen angeschlossen.

Als ich im Sommer vor einigen Jahren einen Festplattenschaden an einem Laptop mit ansehen musste, war darauf eine Seminararbeit für mein Studium gespeichert, von der ich nur eine ältere Kopie noch in einem E-Mail-Postfach gespeichert hatte. Fotos und Kontaktdaten, wie W. sie jetzt vermisst, waren sicherlich auch auf dem Gerät. Natürlich versuchte ich die Daten wiederherzustellen, doch konnte ich sie mit mir möglichen Mitteln nicht wiederherstellen. Ein komplettes Backup aller Daten hatte ich nicht. Ich war darüber hinaus nicht bereit, teure forensische Methoden anzuwenden, die mir der Hersteller anbot, die aber nicht in jedem Fall eine Rettung bedeutet hätten. Hätte ich damals gewusst, dass es Richter gibt, die ähnlich um meine Seminararbeit trauerten wie ich, wäre ich sicherlich vor Gericht gezogen und hätte mich über das Schmerzensgeld gefreut und davon fast 4 Semester Studiengebühren begleichen können.

Schmerzensgeld gefordert

Deric W. fand „sein Leben auf diesem iPhone gespeichert“ und bewertete dies mit 5.000 Pfund Schmerzensgeld, die er gerne haben wollte (ca. 7.100 Euro). Obwohl Apple während der Verhandlung betonte, W. mehrfach darauf hingewiesen zu haben, dass so etwas passieren könnte, ließ der Richter sich auf diese Argumentation nicht ein. Stattdessen hat er das Leben von W. zwar nicht ganz so hoch bewertet, ihm aber in der Sache Recht gegeben. W. freut sich nun über 1.200 Pfund (ca. 1.700 Euro).

Kläger und Richter haben in meinen Augen ein neues Geschäftsmodell aus der Taufe gehoben. Ich schlage vor, und schließe damit den Kreis zum Beginn meines Beitrags, wir überlegen uns alle mal, ob unser iPhone nicht kaputt ist, und bringen es dann zur Reparatur…


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