USA: Erzwingungshaft, bis der Verdächtige den iPhone-Code rausrückt

Jonny Random, den 2. Juni 2017
Sicherheit – Zaun

Muss man ins Gefängnis gehen, wenn man der Polizei den falschen iPhone-Sperrcode nennt? In den USA kann das offenbar passieren und wirft ein mal mehr eine interessante Frage auf.

Ein Amerikaner wurde unlängst vom Gericht für ein halbes Jahr ins Gefängnis geschickt. Gegen ihn wurde wegen Verdachts auf Missbrauch des eigenen Kindes ermittelt und der Mann nannte der Polizei einen falschen Code für sein iPhone. Das Gericht sah dies als bewusste Irreführung der Justiz und buchtete ihn ein, wie lokale Medien berichteten. Seine vorgeschobene Gedächtnisschwäche überzeugte die Richter nicht, sehr zum Missfallen des Anwalts des Verdächtigen.

The judge made the right call,” said his lawyer, Zeljka Bozanic. “My client testified he did not remember. It’s been almost a year. Many people, including myself, can’t remember passwords from a year ago.

Sobald er den korrekten Code herausgibt, käme er bis zur Verhandlung wieder auf freien Fuß.

Zwang sich selbst zu belasten

In den meisten modernen Rechtssystemen können Angeklagte und Tatverdächtige nicht gezwungen werden sich selbst zu belasten. In den USA regelt das der fünfte Verfassungszusatz. Ob dieses Grundrecht durch die faktische Erzwingungshaft nicht empfindlich verletzt wird, wird bereits seit Aufkommen dieser Frage vor einigen Jahren kontrovers diskutiert. Mehrfach wurden auch außerhalb der USA Stimmen laut, wonach es den Strafvollzugsbehörden erlaubt werden sollte so zu verfahren, wie im vorliegenden Fall geschehen.


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